Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0081  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 316 "Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße",
1. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
13.03.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
316_1 Anlage BV 2017-0081_GB2500
316-1 Sport- u. Freizeitanlagen Chaussestraße_Auszug FNP2
BV2017-0081_Anlage 316 mit GB 1 Änderung_A4
BV2017-0081_Anlage 347 im GB 1 Änderung 316

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 316Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ setzt für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz (Trainingsplätze)“, Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fest- und Parkplatz“ und ein Allgemeines Wohngebiet fest (vgl. Auszug aus dem Bebauungsplan). Das Allgemeine Wohngebiet berücksichtigt nicht die gesamte vorhandene Wohnhausbebauung.

 

Die Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz (Trainingsplätze)“ werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt.

 

Ein ca. 10 m breiter Streifen entlang der Chausseestraße zwischen dem Allgemeinen Wohngebiet und der Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ ist mit dem Bebauungsplan Nr. 347 „Kommunale Entlastungsstraße Sehnde“, für den 1. und 2. Bauabschnitt der Kommunalen Entlastungsstraße, überplant worden. Der Bebauungsplan Nr. 347 „Kommunale Entlastungsstraße Sehnde“ setzt für den Bereich eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Park- und Festplatz“ sowie „landwirtschaftlicher Weg“ fest (vgl. Auszug aus dem Bebauungsplan). Die Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fest- und Parkplatz“ werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt.

 

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ soll der Bereich neu geordnet werden und die Voraussetzungen für die Errichtung einer Sporthalle geschaffen werden.

 

Im Flächennutzungsplan werden die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen als Flächen für den Gemeinbedarf“ dargestellt. Die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen und das Allgemeine Wohngebiet werden im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt. Falls erforderlich wird der Flächennutzungsplan über eine Berichtigung angepasst.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

15.000,00 €

3.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

15.000,00 €

3.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte, dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ mit Geltungsbereich der 1. Änderung sowie 347 „Kommunale Entlastungsstraße Sehnde“, Teilbereich 2.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 316_1 Anlage BV 2017-0081_GB2500 (475 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 316-1 Sport- u. Freizeitanlagen Chaussestraße_Auszug FNP2 (420 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich BV2017-0081_Anlage 316 mit GB 1 Änderung_A4 (133 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich BV2017-0081_Anlage 347 im GB 1 Änderung 316 (225 KB)