Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ setzt für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz (Trainingsplätze)“, Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fest- und Parkplatz“ und ein Allgemeines Wohngebiet fest (vgl. Auszug aus dem Bebauungsplan). Das Allgemeine Wohngebiet berücksichtigt nicht die gesamte vorhandene Wohnhausbebauung.
Die Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz (Trainingsplätze)“ werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt.
Ein ca. 10 m breiter Streifen entlang der Chausseestraße zwischen dem Allgemeinen Wohngebiet und der Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ ist mit dem Bebauungsplan Nr. 347 „Kommunale Entlastungsstraße Sehnde“, für den 1. und 2. Bauabschnitt der Kommunalen Entlastungsstraße, überplant worden. Der Bebauungsplan Nr. 347 „Kommunale Entlastungsstraße Sehnde“ setzt für den Bereich eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Park- und Festplatz“ sowie „landwirtschaftlicher Weg“ fest (vgl. Auszug aus dem Bebauungsplan). Die Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fest- und Parkplatz“ werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt.
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ soll der Bereich neu geordnet werden und die Voraussetzungen für die Errichtung einer Sporthalle geschaffen werden.
Im Flächennutzungsplan werden die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen als Flächen für den Gemeinbedarf“ dargestellt. Die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen und das Allgemeine Wohngebiet werden im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt. Falls erforderlich wird der Flächennutzungsplan über eine Berichtigung angepasst.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte, dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ mit Geltungsbereich der 1. Änderung sowie 347 „Kommunale Entlastungsstraße Sehnde“, Teilbereich 2.
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