Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0082  

 
 
Betreff: 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
13.03.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F44_Anlage BV 2017-0082_GB5000

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplans sollen u. a. „Flächen für den Gemeinbedarf“ dargestellt werden und damit die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ und die Errichtung einer Sporthalle geschaffen werden.

 

Zurzeit werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans r. Den Bereich „Am Trendelkampe“ ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

15.000,00 €

1.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

15.000,00 €

1.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit dem Geltungsbereich der 44. Änderung für den Bereich „Am Trendelkampe“

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F44_Anlage BV 2017-0082_GB5000 (287 KB)