Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplans sollen u. a. „Flächen für den Gemeinbedarf“ dargestellt werden und damit die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ und die Errichtung einer Sporthalle geschaffen werden.
Zurzeit werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für. Den Bereich „Am Trendelkampe“ ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit dem Geltungsbereich der 44. Änderung für den Bereich „Am Trendelkampe“
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