Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen in der Tagespflege der Stadt Sehnde“ mit den Änderungen:
Sachverhalt:Zu 1.:
Mit der BV 2015/0282-6 (hier: Haushaltssicherungskonzept) hat der Rat der Stadt Sehnde beschlossen, die Kitagebühren in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 5% zu erhöhen. Mit der BV 2016/0428-1 wurden die Erhöhungen zum 01.08.2017 und zum 01.08.2018 umgesetzt und die Gebührensatzung für die Kindertagesstätten entsprechend geändert.
Die Gebühren in der Kindertagespflege orientieren sich an den Gebühren für eine Krippenbetreuung, bis zu einem Betreuungsumfang von bis zu 7 Stunden täglich sind die Gebühren für die Tagespflege- und die Krippenbetreuung gleich. Ab 7 Stunden Betreuung ist die Tagespflege geringfügig teurer, da die Gebühr hier weiter linear ansteigt und bei den Krippen eine Staffelung für die Ganztagsbetreuung eingeführt wurde. Begründet wurde die höhere Gebühr in der Tagespflege bisher mit der individuellen Betreuung in Kleingruppen und der hohen zeitlichen Flexibilität gerade im Ganztagsbereich.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist es sinnvoll, die bereits beschlossene Erhöhung im Kita- und Krippenbereich auch auf die Tagespflege auszuweiten. Da hier bisher eine lineare Erhöhung gemäß Betreuungsumfang gilt, gibt es verschiedene Varianten:
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Erhöhung der Tagespflegegebühren in zwei Stufen vorzunehmen und dabei die Staffelung der Gebühr analog zur Erhöhung der Krippengebühren zu übernehmen. Dabei sollte aber die Erhöhung der Gebühr für eine Betreuung über 7 Stunden täglich in nur einer Stufe erfolgen, um eine tatsächliche Ermäßigung zu vermeiden.
Zu 2.:
Die Betriebskosten für die Kindertagespflege werden für die Kommunen seit 2009 über eine Landesrichtlinie gefördert, der Abrechnungszeitraum war bisher das jeweilige Kalenderjahr. Abgerechnet wurden die tatsächlich erbrachten Betreuungsstunden auf Grundlage einer Pauschale pro Betreuungsstunde sowie anteilige Kosten für die Grund- und Weiterqualifikation der Tagespflegepersonen. Im Oktober 2016 wurde die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege (RKTP)“ rückwirkend zum 01.08.2016 erlassen, die grundlegende Änderungen der bisherigen Abrechnungspraxis enthält:
Mit der letzten Änderung der Satzung im Jahr 2015 wurde in der Stadt Sehnde bereits ein Bonussystem eingeführt, wonach alle Sehnder Tagespflegepersonen, die die bisher vorgeschriebenen Fortbildungen und Fachberatungsstunden für ein Jahr nachweisen, im nächsten Kalenderjahr einen erhöhten Stundensatz für die Betreuung bekommen. Es wurden Fortbildungen vor Ort angeboten, um den Tagespflegepersonen die Teilnahme zu erleichtern, und als Nachweis ein „Sehnder Qualitätspass“ eingeführt. Dieses Angebot wurde von ca. 80% der Tagespflegepersonen gerne angenommen. Dieses System soll auch bei der Umsetzung der neuen Förderrichtlinie beibehalten werden, es muss dafür der Geltungszeitraum sowie der Umfang der Fortbildungsstunden in der Satzung geändert werden. Um den Tagespflegepersonen die Teilnahme an 24 Unterrichtsstunden Fortbildung zu erleichtern – diese Stunden wurden bisher zusätzlich in der Freizeit, vornehmlich am Wochenende absolviert – werden in der neuen Satzung zwei Studientage verankert, die die Teilnahme an ganztägigen Fortbildungen für alle Tagespflegepersonen vereinfacht. Diese Studientage werden von der Stadt Sehnde festgelegt und vor Ort organisiert, bei nachgewiesener Teilnahme wird der Tagespflegeperson das Entgelt für diese Tage weitergezahlt. Die Eltern können eine taggenaue Ermäßigung der Gebühr um 50% beantragen, wenn sie keine Vertretung in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Krippenbetreuung (fünf variable Schließtage pro Jahr ohne Vertretung) gibt es in der Tagespflege bisher keine festen Schließtage, an denen die Eltern eine Ersatzbetreuung organisieren müssen.
Im Zuge der Neufassung der Satzung wurde zusätzlich noch eine redaktionelle Anpassung vorgenommen: Die Paragraphen „§ 6 Entgeltleistungen an Tagespflegepersonen“ und „§ 7 Höhe der Entgeltleistung“ werden zusammengefasst. Es hat sich gezeigt, dass die beiden Themen inhaltlich nicht zu trennen sind. Der jetzige „§ 7 Höhe der Entgeltleistung“ wird gestrichen und inhaltlich in den „§ 6 Entgeltleistungen an Tagespflegepersonen“ eingegliedert. Die bestehenden Absätze wurden aktualisiert, nummeriert und neu zusammengefasst. Der neue „§ 6 Entgeltleistungen an Tagespflegepersonen“ enthält jetzt auch die Regelungen zur Höhe der Entgeltleistungen. Neu aufgenommen wurden die Regelungen zu den neuen Fortbildungsverpflichtungen sowie die Einführung von Studientagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Neufassung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege der Stadt Sehnde"
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