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Vorlage - 2017/0118  

 
 
Betreff: Neufassung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege der Stadt Sehnde" zum 01.08.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Tagespflege 1.8.17

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen in der Tagespflege der Stadt Sehnde“ mit den Änderungen:

 

  1. Die Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in Kindertagespflege analog zur Erhöhung der Kitagebühren in zwei Stufen zum 01.08.2017 und zum 01.08.2018.

 

  1. Die Anpassung der Satzung gemäß Anlage an die Einführung der neuen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege (RKTP)“, die rückwirkend zum 01.08.2016 in Kraft getreten ist.

 

 


Sachverhalt:

Zu 1.:

 

Mit der BV 2015/0282-6 (hier: Haushaltssicherungskonzept) hat der Rat der Stadt Sehnde beschlossen, die Kitagebühren in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 5% zu erhöhen. Mit der BV 2016/0428-1 wurden die Erhöhungen zum 01.08.2017 und zum 01.08.2018 umgesetzt und die Gebührensatzung für die Kindertagesstätten entsprechend geändert.

 

Die Gebühren in der Kindertagespflege orientieren sich an den Gebühren für eine Krippenbetreuung, bis zu einem Betreuungsumfang von bis zu 7 Stunden täglich sind die Gebühren für die Tagespflege- und die Krippenbetreuung gleich. Ab 7 Stunden Betreuung ist die Tagespflege geringfügig teurer, da die Gebühr hier weiter linear ansteigt und bei den Krippen eine Staffelung für die Ganztagsbetreuung eingeführt wurde. Begründet wurde die höhere Gebühr in der Tagespflege bisher mit der individuellen Betreuung in Kleingruppen und der hohen zeitlichen Flexibilität gerade im Ganztagsbereich.

 

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist es sinnvoll, die bereits beschlossene Erhöhung im Kita- und Krippenbereich auch auf die Tagespflege auszuweiten. Da hier bisher eine lineare Erhöhung gemäß Betreuungsumfang gilt, gibt es verschiedene Varianten:

 

Betreuungszeit täglich

Gebühr      bisher

Gebühr ab

 01.08.2017

linear

Gebühr ab

01.08.2017

mit Staffelung

 (analog Krippe)

Gebühr ab

01.08.2018

linear

Gebühr ab 01.08.2018 

mit Staffelung

(analog Krippe)

0,5

18,75 €

19,50 €

19,50 €

20,50 €

20,50 €

1,0

37,50 €

39,00 €

39,00 €

41,00 €

41,00 €

1,5

56,25 €

58,50 €

58,50 €

61,50 €

61,50 €

2,0

75,00 €

78,00 €

78,00 €

82,00 €

82,00 €

2,5

93,75 €

97,50 €

97,50 €

102,50 €

102,50 €

3,0

112,50 €

117,00 €

117,00 €

123,00 €

123,00 €

3,5

131,25 €

136,50 €

136,50 €

143,50 €

143,50 €

4,0

150,00 €

156,00 €

156,00 €

164,00 €

164,00 €

4,5

168,75 €

175,50 €

175,50 €

184,50 €

184,50 €

5,0

187,50 €

195,00 €

195,00 €

205,00 €

205,00 €

5,5

206,25 €

214,50 €

214,50 €

225,50 €

225,50 €

6,0

225,00 €

234,00 €

234,00 €

246,00 €

246,00 €

6,5

243,75 €

253,50 €

253,50 €

266,50 €

266,50 €

7,0

262,50 €

273,00 €

259,00 €

287,00 €

269,50 €

7,5

281,25 €

292,50 €

277,50 €

307,50 €

288,75 €

8,0

300,00 €

312,00 €

296,00 €

328,00 €

308,00 €

8,5

318,75 €

331,50 €

314,50 €

348,50 €

327,25 €

9,0

337,50 €

351,00 €

333,00 €

369,00 €

346,50 €

9,5

356,25 €

370,50 €

351,50 €

389,50 €

365,75 €

10,0

375,00 €

390,00 €

370,00 €

410,00 €

385,00 €

 

 

 

  • Wenn die Erhöhung der Gebühren für die Tagespflege weiterhin linear erfolgen soll, liegt die neue Gebühr für die Tagespflegebetreuung ab einem Umfang von 7 Stunden täglich erheblich höher als die Gebühr für eine Krippenbetreuung, der Höchstsatz würde ab 2018 auf 410,00 € ansteigen (Vergleich neun Stunden: Krippe 333,00 € zu dann Tagespflege 369,00 €). Da in der Stadt Sehnde bei der Vergabe der Plätze die Tagespflegebetreuung als gleichrangig zur Krippenbetreuung gewertet wird, würde der Gebührenunterschied die Akzeptanz der Eltern für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege gefährden.

 

  • Bei der Umstellung auf die Staffelung der Gebühren analog zu den Krippengebühren  ergibt sich der Effekt, dass für eine Betreuung ab 7 Stunden täglich zunächst eine Ermäßigung der Gebühr in der Tagespflege erfolgen würde. Erst in der zweiten Stufe der Erhöhung zum 01.08.2018 würde hier eine leichte Erhöhung zum Tragen kommen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Erhöhung der Tagespflegegebühren in zwei Stufen vorzunehmen und dabei die Staffelung der Gebühr analog zur Erhöhung der Krippengebühren zu übernehmen. Dabei sollte aber die Erhöhung der Gebühr für eine Betreuung über 7 Stunden täglich in nur einer Stufe erfolgen, um eine tatsächliche Ermäßigung zu vermeiden.

 

 

 

Betreuungszeit täglich

Gebühr bisher

Gebühr ab

01.08.2017

Gebühr ab

01.08.2018

(analog Krippe)

0,5

18,75 €

19,50 €

20,50 €

1,0

37,50 €

39,00 €

41,00 €

1,5

56,25 €

58,50 €

61,50 €

2,0

75,00 €

78,00 €

82,00 €

2,5

93,75 €

97,50 €

102,50 €

3,0

112,50 €

117,00 €

123,00 €

3,5

131,25 €

136,50 €

143,50 €

4,0

150,00 €

156,00 €

164,00 €

4,5

168,75 €

175,50 €

184,50 €

5,0

187,50 €

195,00 €

205,00 €

5,5

206,25 €

214,50 €

225,50 €

6,0

225,00 €

234,00 €

246,00 €

6,5

243,75 €

253,50 €

266,50 €

7,0

262,50 €

269,50 €

269,50 €

7,5

281,25 €

288,75 €

288,75 €

8,0

300,00 €

308,00 €

308,00 €

8,5

318,75 €

327,25 €

327,25 €

9,0

337,50 €

346,50 €

346,50 €

9,5

356,25 €

365,75 €

365,75 €

10,0

375,00 €

385,00 €

385,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2.:

 

Die Betriebskosten für die Kindertagespflege werden für die Kommunen seit 2009 über eine Landesrichtlinie gefördert, der Abrechnungszeitraum war bisher das jeweilige Kalenderjahr. Abgerechnet wurden die tatsächlich erbrachten Betreuungsstunden auf Grundlage einer Pauschale pro Betreuungsstunde sowie anteilige Kosten für die Grund- und Weiterqualifikation der Tagespflegepersonen. Im Oktober 2016 wurde die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege (RKTP)“ rückwirkend zum 01.08.2016 erlassen, die grundlegende Änderungen der bisherigen Abrechnungspraxis enthält:

  • Der Abrechnungszeitraum bezieht sich jetzt auf den Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres, also analog zum Kita-Jahr.
  • Die Förderung bemisst sich in der Höhe nicht mehr nur an den tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden, sondern maßgeblich an der Qualifikation der Tagespflegeperson.
  • Es müssen von jeder Tagespflegeperson jährlich vier Stunden Fachberatung und zusätzlich Fortbildungen im Umfang von 24 Unterrichtsstunden (bisher acht Stunden) nachgewiesen werden, damit die Kommune die volle Fördersumme abrechnen kann. Die Kommunen sind in der Nachweispflicht für die Fortbildungsstunden der Tagespflegepersonen. Es ergibt sich hierbei die Schwierigkeit, dass die Kommunen gehalten sind, ihre Tagespflegepersonen pro Jahr im Umfang von 24 Unterrichtsstunden weiterzubilden, die Tagespflegepersonen selbst aber keinen messbaren Vorteil davon haben.

 

Mit der letzten Änderung der Satzung im Jahr 2015 wurde in der Stadt Sehnde bereits ein Bonussystem eingeführt, wonach alle Sehnder Tagespflegepersonen, die die bisher vorgeschriebenen Fortbildungen und Fachberatungsstunden für ein Jahr nachweisen, im nächsten Kalenderjahr einen erhöhten Stundensatz für die Betreuung bekommen. Es wurden Fortbildungen vor Ort angeboten, um den Tagespflegepersonen die Teilnahme zu erleichtern, und als Nachweis ein „Sehnder Qualitätspass“ eingeführt. Dieses Angebot wurde von ca. 80% der Tagespflegepersonen gerne angenommen. Dieses System soll auch bei der Umsetzung der neuen Förderrichtlinie beibehalten werden, es muss dafür der Geltungszeitraum sowie der Umfang der Fortbildungsstunden in der Satzung geändert werden. Um den Tagespflegepersonen die Teilnahme an 24 Unterrichtsstunden Fortbildung zu erleichtern – diese Stunden wurden bisher zusätzlich in der Freizeit, vornehmlich am Wochenende absolviert – werden in der neuen Satzung zwei Studientage verankert, die die Teilnahme an ganztägigen Fortbildungen für alle Tagespflegepersonen vereinfacht. Diese Studientage werden von der Stadt Sehnde festgelegt und vor Ort organisiert, bei nachgewiesener Teilnahme wird der Tagespflegeperson das Entgelt für diese Tage weitergezahlt. Die Eltern können eine taggenaue Ermäßigung der Gebühr um 50% beantragen, wenn sie keine Vertretung in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Krippenbetreuung (fünf variable Schließtage pro Jahr ohne Vertretung) gibt es in der Tagespflege bisher keine festen Schließtage, an denen die Eltern eine Ersatzbetreuung organisieren müssen.

 

Im Zuge der Neufassung der Satzung wurde zusätzlich noch eine redaktionelle Anpassung vorgenommen:

Die Paragraphen „§ 6 Entgeltleistungen an Tagespflegepersonen“ und „§ 7 Höhe der Entgeltleistung“ werden zusammengefasst. Es hat sich gezeigt, dass die beiden Themen inhaltlich nicht zu trennen sind. Der jetzige „§ 7 Höhe der Entgeltleistung“ wird gestrichen und inhaltlich in den „§ 6 Entgeltleistungen an Tagespflegepersonen“ eingegliedert. Die bestehenden Absätze wurden aktualisiert, nummeriert  und neu zusammengefasst. Der neue „§ 6 Entgeltleistungen an Tagespflegepersonen“ enthält jetzt auch die Regelungen zur Höhe der Entgeltleistungen. Neu aufgenommen wurden die Regelungen zu den neuen Fortbildungsverpflichtungen sowie die Einführung von Studientagen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Neufassung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege der Stadt Sehnde"

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung Tagespflege 1.8.17 (134 KB)