Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen. c) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:
Der Stellungnahme zur Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Altwarmbüchener Moor“ (Naturschutzgebietsverordnung „Altwarmbüchener Moor“ – NSG-HA 44) für den Bereich Sehnde wird zugestimmt.
Sachverhalt:Das neu auszuweisende NSG „Altwarmbüchener Moor (NSG-HA 44) liegt im Grenzbereich der Städte Sehnde, Lehrte und Burgdorf, der Gemeinde Isernhagen sowie der Landeshauptstadt Hannover. Es ist Bestandteil des europäischen Schutzsystems „Natura 2000“. Nach FFH-Richtlinie kann ein effektiver Schutz nur durch die nationale Ausweisung als Schutzgebiet erfolgen. Aufgrund der großen Bandbreite an besonders seltenen Schutzzwecken ist die Kategorie des Naturschutzgebietes nach § 23 BNatSchG am besten für die FFH-Umsetzung geeignet.
Das Naturschutzgebiet NSG-HA 44 weist insgesamt eine Größe von 1234 ha auf. Es konkretisiert und präzisiert die Grenze des FFH-Gebiets Nr.3525-331 (328) „Altwarmbüchener Moor“. Das Gebiet wird überwiegend nur extensiv bis gar nicht genutzt. Im Eigentum der Stadt Sehnde befinden sich ca. 5 ha größtenteils bewaldete Flächen aber auch Moor (Geringstland). Weitere 205 ha Sehnder Flächen sind in Privatbesitz. Ziel der Unterschutzstellung ist der Erhalt, die Entwicklung oder die Wiederherstellung einer Vielzahl schutzwürdiger Biotope wie z.B. regenerierte Hochmoorböden, strukturreiche Wälder auf entwässerten Moorbereichen, hochmoortypische Tier- und Pflanzenarten und viele andere Lebensraumtypen gem. Anhang I der FFH-Richtlinie. Vorhaben zur Pflege und Entwicklung der Flächen werden von der zuständigen Naturschutzbehörde (Region Hannover) in Masterplänen ausgearbeitet und in Absprache mit den Eigentümern umgesetzt. Kosten entstehen den Eigentümern nicht, sie haben aber die Maßnahmen zu dulden.
Stellungnahme der Stadt Sehnde
Die Sehnder Flächen im Altwarmbüchener Moor sind bereits Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Die FFH-Richtlinie sieht eine nationalstaatliche Sicherung des Gesamtkomplexes Altwarmbüchener Moor vor, die in diesem Fall durch Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgen soll.
Aufgrund des großen Spektrums an besonders seltenen naturnahen Standorten und Lebensgemeinschaften und der Unberührtheit der Flächen kann einer Unterschutzstellung nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG für die Sehnder Flächen zugestimmt werden.
Die Unterschutzstellung widerspricht keinen Planungen der Stadt Sehnde. Zusätzliche Kosten entstehen der Stadt nicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Grenzen NSG-H44 Altwarmbüchener Moor Anlage 2: Übersichtsplan Schutzgebiete Anlage 3: Lageplan Sehnder Flächen Anlage 4: Erläuterung Altwarmbüchener Moor Anlage 5:Verordnungstext_HA44 Anlage 6: Eigentum Stadt Sehnde
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