Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0147  

 
 
Betreff: Naturschutzgebiet "Altwarmbüchener Moor" (NSG-HA 44) Beteiligung im Neuausweisungsverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
07.06.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_Grenzen NSG-HA44 Altwarmbüchener Moor
Anlage_2_Übersichtsplan_Schutzgebiete
Anlage_3_Lageplan Sehnder Flächen
Anlage_4_ Erläuterung_Altwarmbuechener_Moor
Anlage_5_Verordnungstext_HA44
Anlage_6_Eigentum_Stadt Sehnde

Beschlussvorschlag:

 a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden

     Beschluss zu fassen.

 b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

 c) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

 

Der Stellungnahme zur Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Altwarmbüchener Moor

(Naturschutzgebietsverordnung „Altwarmbüchener Moor“ – NSG-HA 44) für den Bereich Sehnde wird zugestimmt.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Das neu auszuweisende NSG „Altwarmbüchener Moor (NSG-HA 44) liegt im Grenzbereich der Städte Sehnde, Lehrte  und Burgdorf, der Gemeinde Isernhagen sowie der Landeshauptstadt Hannover. Es ist Bestandteil des europäischen Schutzsystems „Natura 2000“. Nach FFH-Richtlinie kann ein effektiver Schutz nur durch die nationale Ausweisung als Schutzgebiet  erfolgen. Aufgrund der großen Bandbreite an besonders seltenen Schutzzwecken ist die Kategorie des Naturschutzgebietes nach § 23 BNatSchG am besten für die FFH-Umsetzung geeignet.

 

Das Naturschutzgebiet NSG-HA 44 weist insgesamt eine Größe von 1234 ha auf. Es konkretisiert und präzisiert die Grenze des FFH-Gebiets Nr.3525-331 (328) „Altwarmbüchener Moor“.  Das Gebiet wird überwiegend nur extensiv bis gar nicht genutzt.

Im Eigentum der Stadt Sehnde befinden sich ca. 5 ha größtenteils bewaldete Flächen aber auch Moor (Geringstland). Weitere 205 ha Sehnder Flächen sind in Privatbesitz.

Ziel der Unterschutzstellung ist der Erhalt, die Entwicklung oder die Wiederherstellung einer Vielzahl schutzwürdiger Biotope wie z.B. regenerierte Hochmoorböden, strukturreiche Wälder auf entwässerten Moorbereichen, hochmoortypische Tier- und Pflanzenarten und viele andere Lebensraumtypen gem. Anhang I der FFH-Richtlinie.

Vorhaben zur Pflege und Entwicklung der Flächen werden von der zuständigen Naturschutzbehörde (Region Hannover) in Masterplänen ausgearbeitet und in Absprache mit den Eigentümern umgesetzt. Kosten entstehen den Eigentümern nicht, sie haben aber die Maßnahmen zu dulden.

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadt Sehnde

 

Die Sehnder Flächen im Altwarmbüchener Moor sind bereits Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Die FFH-Richtlinie sieht eine nationalstaatliche Sicherung des Gesamtkomplexes Altwarmbüchener Moor vor, die in diesem Fall durch Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgen soll.

 

Aufgrund des großen Spektrums an besonders seltenen naturnahen Standorten und Lebensgemeinschaften und der Unberührtheit der Flächen kann einer Unterschutzstellung nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG für die Sehnder Flächen zugestimmt werden.

 

Die Unterschutzstellung widerspricht keinen Planungen der Stadt Sehnde. Zusätzliche Kosten entstehen der Stadt nicht.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Grenzen NSG-H44 Altwarmbüchener Moor

Anlage 2: Übersichtsplan Schutzgebiete

Anlage 3: Lageplan Sehnder Flächen

Anlage 4: Erläuterung Altwarmbüchener Moor

Anlage 5:Verordnungstext_HA44

Anlage 6: Eigentum Stadt Sehnde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_Grenzen NSG-HA44 Altwarmbüchener Moor (4698 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2_Übersichtsplan_Schutzgebiete (815 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage_3_Lageplan Sehnder Flächen (133 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage_4_ Erläuterung_Altwarmbuechener_Moor (119 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage_5_Verordnungstext_HA44 (282 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage_6_Eigentum_Stadt Sehnde (244 KB)