Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beauftragt die Verwaltung den Standort 2 (Am Schulhof) genehmigungsreif zu beplanen.
Sachverhalt:
Für die Ganztagsschule in Höver besteht ein zusätzlicher Raumbedarf, der vom Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung vom 18.05.2017 anerkannt wurde. Gleichzeitig hat der Rat die Verwaltung beauftragt eine Entwurfsplanung erstellen zu lassen.
Zunächst war zu prüfen, welche Standortmöglichkeiten auf dem Schulgrundstück bestehen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass eine Umsetzung grundsätzlich an zwei Standorten möglich ist und an beiden Standorten eine Zweigeschossigkeit notwendig ist.
Als Standort 1 (Anlage 1) kommt der Bereich südwestlich der jetzigen Schule an der Schützenstraße in Frage. Dieser Standort wäre zwar realisierbar, ist jedoch mit zahlreichen Zwangspunkten versehen. Ferner würde er an dem Standort zu einem zwar zulässigen, aber dennoch sehr hoch empfundenen Maß der baulichen Nutzung führen.
Als Standort 2 (Anlage 2) ist der Bereich nordöstlich des Schulgrundstückes (Am Schulhof), zwischen Altbau und Schützenhaus, umsetzbar.
Ferner war zu prüfen, ob die vorhandene Dachgeschosswohnung im Altbau mit vertretbarem Aufwand zu Schulzwecken umgebaut und mitgenutzt werden kann. Eine Umnutzung zu schulischen Zwecken würde besondere Anforderungen in statischer, brandschutztechnischer und akustischer Hinsicht auslösen, die einen Teil der Geschossfläche aufzehren würde. Demnach wäre eine Umnutzung zwar technisch möglich, aber stünde in keinem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis.
Die Ergebnisse dieser Betrachtung sollen in der Ausschusssitzung am 14.09.2017 durch das Büro mosaik vorgestellt und erörtert werden. In Kenntnis der Planungen ist aus Sicht der Verwaltung der Standort 2 (Am Schulhof) zu favorisieren und sollte weiter beplant werden. Von einer Nutzungsänderung der Wohnung zu Schulzwecken sollte aus wirtschaftlichen Gründen Abstand genommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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