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Vorlage - 2017/0202  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2016 des Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Sehnde" sowie Entlastung der Betriebsleitung und Behandlung des Jahresergebnisses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
20.09.2017 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.09.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsbericht 2016 der BRS Treuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Beschlussvorschlag:

 a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die

     Beschlüsse zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2016 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 33 der Eigenbetriebsverordnung  beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung die Entlastung erteilt.
  3. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 18.077,88 € wird mit der gem. § 24 Abs. 3 GemHKVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, die Entlastung der Betriebsleitung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.

 

Entsprechend der Beschlusses des Rates vom 23.03.2006 zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) bei der Stadt Sehnde richtet sich auch die Wirtschaftsführung der kommunalen Unternehmen nach § 136 NKomVG nach den Bestimmungen des § 140 NKomVG.

 

Von daher ist die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung nicht mehr nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB), sondern nach den spezifischen Vorschriften des Landes Niedersachsen zum Neuen Kommunalen Rechnungswesen umzustellen.

 

 

Die von der BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – geprüfte Bilanz sowie die Ergebnis- und Finanzrechnung und der Lage- und Rechenschaftsbericht sind als Bestandteil des Prüfungsberichtes dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2016  einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Prüfungsergebnis ist dem Rechnungsprüfungsamt bekannt gegeben worden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine weiteren eigenen Feststellungen getroffen.

 

Gemäß dem Bericht über die Abschlussprüfung beträgt der Jahresfehlbetrag 18.077,88 €. Damit ergibt sich gegenüber dem geplanten Ergebnis eine Verschlechterung von 25.877,88 €. Dies ist insbesondere auf eine Abschreibung von Forderungen sowie auf Mehraufwendungen beim Betreiberentgelt zurückzuführen.

 

Das Haushaltsjahr 2016 schließt daher mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.077,88 €

ab.

 

Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Prüfungsbericht der BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 33 der Eigenbetriebsverordnung die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Es wird weiterhin vorgeschlagen, auf die Abführung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung  gem. § 12 Abs. 4 EigBetrVO des Jahres  2016 in Höhe von 7.805,90 € aufgrund des erwirtschafteten Fehlbetrages zu verzichten und diese in den Folgejahren nachzuholen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Prüfungsbericht BRS Treuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prüfungsbericht 2016 der BRS Treuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (1483 KB)