Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, die Entlastung der Betriebsleitung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
Entsprechend der Beschlusses des Rates vom 23.03.2006 zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) bei der Stadt Sehnde richtet sich auch die Wirtschaftsführung der kommunalen Unternehmen nach § 136 NKomVG nach den Bestimmungen des § 140 NKomVG.
Von daher ist die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung nicht mehr nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB), sondern nach den spezifischen Vorschriften des Landes Niedersachsen zum Neuen Kommunalen Rechnungswesen umzustellen.
Die von der BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – geprüfte Bilanz sowie die Ergebnis- und Finanzrechnung und der Lage- und Rechenschaftsbericht sind als Bestandteil des Prüfungsberichtes dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Prüfungsergebnis ist dem Rechnungsprüfungsamt bekannt gegeben worden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine weiteren eigenen Feststellungen getroffen.
Gemäß dem Bericht über die Abschlussprüfung beträgt der Jahresfehlbetrag 18.077,88 €. Damit ergibt sich gegenüber dem geplanten Ergebnis eine Verschlechterung von 25.877,88 €. Dies ist insbesondere auf eine Abschreibung von Forderungen sowie auf Mehraufwendungen beim Betreiberentgelt zurückzuführen.
Das Haushaltsjahr 2016 schließt daher mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.077,88 € ab.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Prüfungsbericht der BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 33 der Eigenbetriebsverordnung die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Betriebsleitung.
Es wird weiterhin vorgeschlagen, auf die Abführung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung gem. § 12 Abs. 4 EigBetrVO des Jahres 2016 in Höhe von 7.805,90 € aufgrund des erwirtschafteten Fehlbetrages zu verzichten und diese in den Folgejahren nachzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Prüfungsbericht BRS Treuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||