Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Gemäß § 16 Nr. 1 Buchstaben d), e), f), und i) des Gesellschaftsvertrages der Infrastruktur Sehnde GmbH vom 16.08.2010 unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, den Ausgleich des Bilanzverlustes und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführerinnen und/oder der Geschäftsführer.
Die von der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Drucksache beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 13.09.2017 mit dem Jahresabschluss 2016 und dem Prüfungsbericht befasst und folgende Beschlüsse gefasst:
Der Aufsichtsrat der Infrastruktur Sehnde GmbH empfiehlt der
Der Jahresüberschuss soll zu 100 % zur Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenkapitalquote in die Rücklage eingestellt werden.
Nach § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages übt der Gesellschafter die ihm in Angelegenheiten der Gesellschafter zustehenden Rechte in der Gesellschafterversammlung durch Beschlussfassung aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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