Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0212  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 160 "Leierberg" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
23.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar geändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
24.10.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
02.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage BV 2017-0212_AK5+GB20000
Anlage BV 2017-0212_FNP+GB20000
Anlage BV 2017-0212_DOP2016+GB20000

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Leierberg“ in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich von Dolgen sowie südlich des Leierbergs in den Gemarkungen Dolgen und Evern. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan sowie der Beschreibung im Sachverhalt zu entnehmen

 

 

 


Sachverhalt:

Seit dem 10. August 2017 ist das Regionale Raumordnungsprogramm 2016 (RROP 2016) in Kraft getreten. Das RROP 2016 sieht für den Bereich zwischen Leierberg im Norden, der Gemarkungsgrenze zwischen Dolgen und Haimar im Osten, der Ortslage Dolgen im Süden und der Regionsstraße K135 im Westen eine Vorrangfläche für die Windenergienutzung vor. Im Norden und Südosten bilden Stromleitungen die Grenzen der Vorrangfläche. Um die Ortslage Dolgen wird nördlich ein Radius von rd. 800 m geschlagen. Im Südwesten bildet die 800m-Abstandslinie zur Siedlungsfläche von Dolgen und Evern die Grenze. Hier liegen zwei Stromleitungen innerhalb der Vorrangfläche.

 

Die Stadt Sehnde ist mit dem Flächennutzungsplan in der Anpassungspflicht. Mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplans soll hier eine Fläche für die Nutzung der Windenergie dargestellt werden. Um u. a. die Standorte der Windenergieanlagen (WEA) abschließend zu regeln, soll ein Bebauungsplan für den Bereich aufgestellt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen konkrete Aussagen zu allen Belangen aus gemeindlicher Sicht getroffen werden. Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Geltungsbereich umfasst die festgesetzte Vorrangfläche für die Windenergienutzung im RROP 2016.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

87.000,00

500,00

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

87.000,00

500,00

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte, dem Flächennutzungsplan und Luftbild jeweils mit Geltungsbereich.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage BV 2017-0212_AK5+GB20000 (635 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage BV 2017-0212_FNP+GB20000 (309 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage BV 2017-0212_DOP2016+GB20000 (1882 KB)