Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im Südosten grenzt das Baugebiet „Gänskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde soll am westlichen Rand von Rethmar eine Siedlungserweiterung mit Wohngebieten erfolgen. Im Raumordnungsprogramm 2016 (RROP 2016) der Region Hannover ist Rethmar neben Ilten als ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion „Wohnen“ neu eingestuft. Ausschlaggebend hierfür sind die Grundschule, die Nahversorgung und die nahe Anbindung ans S-Bahnnetz in Sehnde (3 km) über die Buslinie 370. Um die vorhandene Infrastruktur in Rethmar zu stärken soll eine Siedlungserweiterung in Westen von Rethmar mit insgesamt ca. 150 Wohneinheiten erfolgen. Die Siedlungserweiterung am Westrand von Rethmar erstreckt sich von der B65 im Norden bis zur Siedlungserweiterung Rethmar Süd mit den Baugebieten „Schäferei“, „Kleiner Halbenacker“ und „Gänsekamp“ als Abschnitt im Südwesten.
Das Baugebiet, Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“, im Ortsteil Rethmar ist der südlichste Bauabschnitt. Es werden etwa Flächen von 6 ha überplant.
Zurzeit werden die Flächen landwirtschaftlich als Ackerland bzw. Grünland genutzt. Im Geltungsbereich liegt ein kleiner Teich. In den Geltungsbereich ist das bebaute Grundstück „Von-Uslar-Weg 10“ einbezogen worden.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit den Geltungsbereichen aller drei Bebauungs-pläne/Bauabschnitte - Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ - Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“
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