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Vorlage - 2017/0233-1  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2017/0233
Federführend:FD Organisation und Recht   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
02.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Hauptsatzung 2016 1. Änderung-1

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Bei dem Entwurf der 1. Änderungssatzung (Anlage zur Vorlage Nr. 233) war übersehen worden, dass in § 9 Abs. 3 das Verfahren für den Fall des Nichterscheinens der Druckmedien geregelt ist. Da künftig im Marktspiegel nur ein Hinweis auf die Bekanntmachung im Internet erfolgen soll, könnte auf die Regelung ganz verzichtet werden. Spezialgesetzliche Regelungen könnten allerdings eine umfassendere Veröffentlichung erfordern. Deshalb sollte „Sehnder Anzeiger“ in „Marktspiegel“ geändert werden.

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hauptsatzung 2016 1. Änderung-1 (50 KB)    
Stammbaum:
2017/0233   1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sehnde   FD Organisation und Recht   Beschlussvorlage
2017/0233-1   1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sehnde   FD Organisation und Recht   Beschlussvorlage