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Vorlage - 2018/0279  

 
 
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
hier: Betriebsabrechnung 2015 und 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
06.02.2018 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.02.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.02.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BAB 15 zentral Anl.1
BAB 16 zentral Anl.2
BAB 15 dezentral Anl.3
BAB 16 dezentral Anl.4
Übers.FB Übersch. zentr.Abw.bes. Anl.5
Übers. FB Übersch. dezentr.Abw.bes. Anl. 6

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2015 und 2016 zur Kenntnis.
  2. Die zurzeit gültigen Gebührensätze im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.
  3. Die zurzeit gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.

 

 


Sachverhalt:

Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Abwasserbeseitigung der Jahre 2015 und 2016 sind dieser Beschlussvorlage mit den entsprechenden Betriebsabrechnungsbögen (BAB)  in der Anlage beigefügt.

 

Die zentrale Abwasserbeseitigung 2015 (BAB Anlage 1) schließt  mit einem Überschuss von 253.885,09 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von 105,32% entspricht. Das Ergebnis setzt sich zusammen aus Überschüssen von 153.757,52 € bei der Schmutzwasserbeseitigung und 123.774,98 € bei der Niederschlagswasser-beseitigung, sowie einem Fehlbetrag in Höhe von 23.647,42 € bei den Nebenkostenstellen.

 

Die zentrale Abwasserbeseitigung 2016 (BAB Anlage 2) schließt  mit einem Überschuss von 121.380,15 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von 102,47% entspricht. Das Ergebnis setzt sich zusammen aus einem Überschuss von 151.931,33 € bei der Schmutzwasserbeseitigung und einem Fehlbetrag von 447,22 € bei der Niederschlagswasserbeseitigung, sowie einem Fehlbetrag in Höhe von 30.103,96 € bei den Nebenkostenstellen.

 

Nach der als Anlage 5 beigefügten Übersicht ergibt sich für die Schmutzwasser-beseitigung in 2015 ein Überschuss von 674.866,81 €, bei der Niederschlagswasser-beseitigung ein Überschuss von 151.620,50 €. Auf der Grundlage unveränderter Gebühren entwickelte sich nach dieser Übersicht entsprechend dem Ergebnis der Betriebsabrechnung 2016 der Überschuss im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung auf 822.666,09 €. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung hat sich der vorhandene Überschuss auf 149.325,62 € verringert.

 

Auf der Basis sich verringernder Gebührenerträge im Schmutzwasserbereich, als Folge der Senkung der Gebühren zum 1.1.2017 auf 3,55 € /cbm, wird nach dem Haushaltsplan 2017 im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von 352.200 € ausgewiesen. Im Verhältnis der festgestellten Überschüsse und Fehlbeträge des Vorjahres wird sich der Überschuss in der Gesamtsumme im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung auf 458.882,39 € verringern, im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wird er sich auf voraussichtlich 153.103,42 € erhöhen.

 

Im Ausblick auf das Jahr 2018 weist der Haushaltsplan im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 537.600 € aus. Die Aufteilung dieses Betrages erfolgt nach dem gleichen Modus wie im Jahr 2017. Danach ist in der Schmutzwasserbeseitigung mit einem kumulierten Fehlbetrag von 93.262,59 € und in der Niederschlagswasser-beseitigung mit einem kumulierten Überschuss von 161.690,16 € zu rechnen.

 

Die zurzeit gültigen Gebührensätze werden, wie in der Beschlussvorlage Nr. 2017/0203 zum Haushaltsplan 2018  für den Eigenbetrieb der Stadtentwässerung beschrieben, beibehalten.  

 

Im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung (Anlage 3) schließt die Wirtschafts-rechnung 2015 mit einem Fehlbetrag von 30,61 € ab. Der Kostendeckungsgrad entspricht insgesamt 98%.

 

Das Wirtschaftsjahr 2016 (Anlage 4) schließt mit einem Überschuss von 112,56 € ab. Der Kostendeckungsgrad entspricht insgesamt 110%.

 

Eine Änderung der Gebührensatzung wird nicht vorgeschlagen. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1 – BAB 2015 zentrale Abwasserbeseitigung

Anlage 2 – BAB 2016 zentrale Abwasserbeseitigung

Anlage 3 – BAB 2015 dezentrale Abwasserbeseitigung

Anlage 4 – BAB 2016 dezentrale Abwasserbeseitigung

Anlage 5 – Übersicht Fehlbeträge/Überschüsse zentrale Abwasserbeseitigung

Anlage 6 – Übersicht Fehlbeträge/Überschüsse dezentrale Abwasserbeseitigung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BAB 15 zentral Anl.1 (200 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BAB 16 zentral Anl.2 (208 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich BAB 15 dezentral Anl.3 (111 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich BAB 16 dezentral Anl.4 (112 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Übers.FB Übersch. zentr.Abw.bes. Anl.5 (105 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Übers. FB Übersch. dezentr.Abw.bes. Anl. 6 (97 KB)