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Vorlage - 2018/0295  

 
 
Betreff: 14. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan für das Bergwerk Friedrichshall I
/Bergmannsegen-Hugo
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
13.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der VA empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen

b) Der Rat beschließt die Stellungnahme zur 14. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan für das Bergwerk Friedrichshall I/Bergmannsegen-Hugo wie in der der Beschlussvorlage 2018/0295 ausgeführt.

 

 


Sachverhalt:

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat mit Schreiben vom 29.01.2018 der Stadt Sehnde die Antragsunterlagen zur 14. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan für das Bergwerk Friedrichshall I / Bergmannsegen-Hugo in Sehnde vorgelegt und im Rahmen einer „freiwilligen Beteiligung“ die Möglichkeit eingeräumt, etwaige Bedenken bis zum 15.03.2018 vorzutragen.

 

Mit dieser Ergänzung des Betriebsplans wird die Einleitung von Sickerwässern aus der Schachtanlage Asse II in das hiesige Bergwerk verfolgt.

 

Der Inhalt der beantragten Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan ist wie folgt beschrieben:

 

„….beabsichtigen, zur Flutung des Bergwerkes Bergmannssegen Hugo zusätzlich zu den bereits zugelassenen Flutungsmedien auch Zutrittswässer der Schachtanlage Asse zu verwenden.

 

Die anzuliefernden Wässer, die aus der Südflanke des Bebengebirges der Schachtanlage Asse in das Grubengebäude zutreten, sind gemäß Strahlungsschutzverordnung freigegeben. Die Grenzwerte hinsichtlich Tritium (100Bq/l) und Cäsium 137 (50 Bq/L) werden nicht überschritten – eine aktuelle chemische Analytik dieser ist in der Anlage anbei. Die Wässer werden als bergbauspezifischer Abfall gehandhabt. Der Abtransport zusammen mit begleitenden Papieren zum Standort Friedrichshall erfolgt per LKW durchschnittlich alle vier bis sechs Wochen dann an 2 – 3 Tagen mit rund 6 LKW pro Tag. Die maximale Liefermenge beträgt im Regelbetrieb 200 m³/Tag und überschreitet 16.600 m³/Jahr nicht. Im Ausnahmefall (Ablösungsüberschreitender Lösungszutritt bei der Asse.)., den wir Ihnen dann anzeigen, werden ca. 500 m³/Tag angeliefert – insgesamt 150.000 m³ in 10 Monaten.

 

Die Annahme durch Mitarbeiter der K+S – Inaktive Werke erfolgt in direkter Nähe zum Schacht Friedrichshall in einer Halle. Der direkte Annahmebereich wird nach AwSV ausgelegt. Neben der Halle werden ein Labor- und ein Sozialcontainer aufgestellt. Die Wässer gelangen aus der Annahmehalte über eine Freigefälleleitung direkt in den abgedeckten Vorlagebehälter der verschlossenen Pumpenhauses und werden umgehend zur Flutung in das Bergwerk gepumpt. Tropfwässer aus der Halle, Waschwasser aus dem Sozialcontainer sowie Wässer aus dem Annahmecontrollcontainer (jeweils geringe Mengen) gelangen ebenfalls direkt in den Vorlagebehälter im Pumpenhaus.

 

Vor der ersten Anlieferung wird eine Probe auf das Gammaspektrum sowie auf folgende Radionuklide untersucht:

 

 Tritium (H-3)

 Kalium – 40

 Cäsium – 137

 Cobald – 60

 

Die Untersuchung wird jährlich wiederholt und das Ergebnis dem LBEG unverzüglich mitgeteilt.

 

Ebenfalls werden von der ersten Anlieferung und anschließend nach dem jeweils 5.000 t angelieferter Zutrittswässer werden von einer Probe folgenden Parameter bestimmt:

 

 Dichte

 Leitfähigkeit

 pH-Wert

 Chlorid

 Natrium

 Kalium

 

Die Ergebnisse werden dokumentiert, zwei Jahre aufbewahrt und dem LEBG auf Verlangen vorgelegt.

 

Bei der Annahme wird die Unverletztheit der Plombe überprüft und die Dichte gemessen, um die Identität mit dem Lieferschein zu kontrollieren. Die Annahme wird bei beschädigter oder fehlender Plombe bzw. bei Zweifel an der Identität der Wässer, verweigert. Annahmeverweigerungen werden LBEG unverzüglich mitgeteilt.

 

Es wird eine Probe von jeder Lieferung gezogen. Die Proben werden täglich zu einer Mischprobe zusammen geführt, als Rückstellprobe zum Nachweis ein halbes Jahr aufbewahrt und dann in die Flutung gegeben. Über jede Anlieferung wird ein Nachweis geführt, der folgenden Daten enthält:

 

 Menge und Bezeichnung des Stoffes,

 Lieferscheinnummer

 Verladestelle, Verlader und Verladedatum,

 Transporteur und Frachtführer

 Entladestelle, Entlader, Entladedatum.

 

Die Nachweise werden durch Unterschriften der Verladestelle, des Frachtführers und der Entladestelle bestätigt und zwei Jahre lang aufbewahrt“.

 

Seit Bekanntwerden der geplanten Einleitung der Sohle aus der Schachtanlage Asse II hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, deren Vertreter dem Rat der Stadt Sehnde am 14.12.2017 mit rund 2000 Unterschriften auch die von dort bestehenden Befürchtungen übergeben haben. Die Sorgen bestehen darin, dass künftig weitaus mehr und auch stärker belastetes Wasser als bisher angekündigt nach Sehnde gelangen könnte, dass im Falle eines Unfalls während des Tarnsports belastetes Wasser auf Sehnder Böden gelangen könnte und dass das Image der Stadt Sehnde leidet und das Grundeigentum an Wert verliert.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 eine Resolution verabschiedet, in der der Bürgermeister beauftragt wird, den Antragsteller aufzufordern, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Der Bürgermeister hat entsprechend gehandelt, die  Resolution wurde übergeben aber der Antrag seitens des Antragstellers bislang nicht zurückgenommen.

 

Vor diesem Hintergrund wird folgende Stellungnahme formuliert:

 

Die Stadt Sehnde hat erhebliche Bedenken gegen die angestrebte Einleitung der Sickerwässer aus der Schachtanlage Asse II in das Bergwerk Friedrichshall I / Bergmannsegen Hugo und stellt die Sinnhaftigkeit des Vorhabens in Frage.

 

Mit der beabsichtigten Schaffung einer zusätzlichen Entsorgungsoption für die Zutrittswässer der Asse könnte lediglich für den Zeitraum der noch nicht abgeschlossenen Flutung des hiesigen Bergwerks eine alternative Möglichkeit zur Entsorgung für wenige Jahre geschaffen werden. Eine solche Lösung ist nicht nur volkswirtschaftlich fragwürdig sondern bewirkt trotz geringen Nutzens erhebliche Imageverluste für die Stadt Sehnde was völlig unverhältnismäßig ist.

 

Die den Antragsunterlagen beigefügte Analytik der betrachteten Probe stellt lediglich eine Momentaufnahme dar, Veränderungen der Verhältnisse in der Schachtanlage Asse II oder gar Störfälle sind hierbei völlig außer Acht gelassen worden.  Insofern sind bereits die Ausgangswerte in Frage zu stellen.

 

Entgegen der bisherigen Informationen soll zudem eine Überprüfung dieser Analyseergebnisse nunmehr lediglich einmal jährlich erfolgen! Dies ist völlig unzureichend, da nicht ohne weiteres von konstanten Bedingungen am Entstehungsort ausgegangen werden kann! Sofern das Projekt weiter verfolgt werden sollte, ist eine engmaschige Kontrolle der einzuleitenden Wässer vor deren Einbringung unter Tage unbedingt sicherzustellen! Die vorgesehenen Rückstellproben stellen kein geeignetes Überwachungsinstrument dar, da bei der Feststellung von Auffälligkeiten im Nachhinein der Schaden nicht mehr behoben werden könnte und gegebenenfalls in das Bergwerk Friedrichshall I / Bergmannsegen Hugo gelangtes radioaktiv belastetes Wasser dort verbleiben müsste.

 

Auch die Risiken bei der Anlieferung sind nicht ausreichend bedacht. Da eine Probenentnahme und Analyse  vor Frachtbeginn nach den vorgelegten Unterlagen nicht vorgesehen ist, wird möglicherweise bereits belastet Material über öffentliche Straßen mit allen gegebenen Risiken von der Asse zur Einleitstelle in Sehnde transportiert.

 

Darüber hinaus besteht die Befürchtung, dass durch die Schaffung der vorgesehenen logistischen Einrichtungen eine Ausweitung der Liefermengen im Raum steht und je nach wirtschaftlicher Lage auch genutzt werden könnte. Eine dazu notwendige weitere Anpassung des Betriebsplans durch dürfte nach bereits getroffener grundsätzlicher Entscheidung nur noch ein rein formaler Akt sein.

 

Insbesondere aber der inhaltliche Umgang mit den im Antrag als bergbauspezifischer Abfall bezeichneten Wässern birgt ein hohes Maß an Unsicherheiten, die erhebliche negative Auswirkungen in der öffentlichen Wahrnehmung bedeuten, was im Ergebnis zu Wertverlusten der im Einflussbereich liegenden Immobilien führen wird.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass es unkalkulierbare Risiken gibt und die Stadt Sehnde durch den Imageverlust  in ihrer weiteren positiven Entwicklung empfindlich gestört wird. Deshalb wird das Vorhaben von der Stadt Sehnde abgelehnt. Sollte dennoch eine Genehmigung erwogen werden, sind in jedem Fall die oben angemerkten Kontrollmechanismen vorzusehen, um die Sicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden!

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2018/0295   14. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan für das Bergwerk Friedrichshall I /Bergmannsegen-Hugo   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0295-1   14. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan für das Bergwerk Friedrichshall I /Bergmannsegen-Hugo   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage