Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0301 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0301 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südwiese“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südwiese“, Ortsteil Höver der Stadt Sehnde ist ein erneuter Feststellungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südwiese“, Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Rat in seiner Sitzung am 15.02.2018 befasst. Der Rat der Stadt Sehnde hat den Feststellungsbeschluss zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans aufgehoben und die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB beschlossen. der Stadt Sehnde für den Bereich „Südwiese“, Ortsteil Höver gefasst. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB beschlossen.
Die erneute Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 4. April.2018 bis einschließlich 4. Mai 2018. Aufgrund eines Formfehlers, unterschiedliche Fassungen der 41. Änderung des Flächennutzungsplans bei der Öffentlichen Auslegung (Entwurfsfassung vom 22.01.2018) und der Internet-Beteiligung (Entwurfsfassung vom 20.12.2017), erfolgt eine erneute Öffentliche Auslegung bzw. Verlängerung der Öffentlichen Auslegung vom 30. April bis zum 16. Mai 2018, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nach § 4a (3) BauGB ist diese erneute Öffentliche Auslegung auf 17 Tage begrenzt worden. Die Träger öffentlicher Belange wurden von der jeweiligen erneuten Öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Stellungnahme gebeten. Die Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der erneuten Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen. Mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 815 „Südwiese“ geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Gesamtliste der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden - Anlage 2: Abwägungsvorschläge und Anregungen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eingegangen sind - Anlage 3: Entwurf zum Feststellungsbeschluss der 41. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht - Anlage 4: Faunistische Erfassung - Anlage 5: Rohstoffsicherungskarte - Anlage 6: Schalltechnisches Gutachten
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