Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufgenommen.
Sachverhalt:Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat die Stadt Sehnde alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die jetzige Amtsperiode endet am 31. Dezember 2018, so dass eine neue Vorschlagsliste zu erstellen ist.
Die Zahl der von der Stadt Sehnde vorzuschlagenden Personen ist vom Präsidenten des Landgerichts Hildesheim mit Verfügung vom 23. November 2017 bestimmt worden. Danach sind mindestens 19 Personen zu benennen
Alle vorgeschlagenen Personen haben sich selber beworben, entweder aufgrund von Aufrufen in Presse und Internet oder Anschreiben, die seitens der Stadt Sehnde an Schöffen oder Bewerber der letzten Wahlperiode versandt wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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