Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0312  

 
 
Betreff: Ernennung von Carsten Böttger zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Evern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
10.04.2018 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
11.04.2018 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.04.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Herr Carsten Böttger wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2018 bis zum 30. April 2024 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Evern ernannt.

 

 


Sachverhalt:

Das Ehrenbeamtenverhältnis von Herrn Böttger als stellvertretender Ortsbrandmeister endet am 30. April 2018 durch Zeitablauf. Der stellvertretende Ortsbrandmeister ist daher neu zu ernennen

 

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Evern hat am 9. Februar 2018 Herrn Böttger erneut zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Gem. § 20 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der stellvertretende Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die nach § 8 der der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung – FwVo-) geforderten Voraussetzungen für die Übertragung der Funktion werden von Herrn Böttger erfüllt.

 

Der Regionsbrandmeister stimmt der erneuten Ernennung zu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: