Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0366  

 
 
Betreff: Ausweisung Naturschutzgebiet "Bockmerholz, Gaim" (NSG-HA 217)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bilm Vorberatung
08.08.2018 
Sitzung des Ortsrates Bilm (offen)   
Ortsrat Höver Vorberatung
14.08.2018 
Sitzung des Ortsrates Höver geändert beschlossen   
Ortsrat Wassel Vorberatung
14.08.2018 
Sitzung des Ortsrates Wassel geändert beschlossen   
Ortsrat Müllingen-Wirringen Vorberatung
14.08.2018 
Sitzung des Ortsrates Müllingen-Wirringen geändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.08.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Begründung
Erläuterungen
Lageplan
Verordnung

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bockmerholz, Gaim“ NSG-HA 217 wird zugestimmt.

 

 

 

 


Sachverhalt:

   

Die Region Hannover, Team Naturschutz Ost, hat der Stadt Sehnde den Vorentwurf zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bockmerholz, Gaim“ in den Städten Sehnde und Laatzen sowie in der Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover (Naturschutzgebietsverordnung „Bockmerholz, Gaim“ - NSG-HA 217) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Das geplante NSG liegt im Zentrum der naturräumlichen Einheit „Kirchröder Hügelland“ als Bestandteil der „Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde“ in der naturräumlichen Region „Börden“. Es befindet sich südöstlich der Landeshauptstadt Hannover im Grenzbereich zu den Städten Sehnde im Osten und Laatzen im Süden. Es hat eine Größe von ca. 1.119 ha, die FFH-Umsetzungsfläche davon beträgt ca. 1.108 ha.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 BNatSchG und § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der vorgenannten Verordnung mit den dazugehörigen Karten nebst Begründung bei der Stadt Sehnde in der Zeit vom Montag, 16.07.2018 bis einschließlich Donnerstag, 16.08.2018 und mit geplanter Verlängerung bis zum 31.08.2018.

 

Der hohe ökologische Wert des Waldes wurde schon früh erkannt. Bereits 1996 wurde ein Großteil des Waldgebietes als Landschaftsschutzgebiet (LSG-H 20) ausgewiesen. Auch das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP 2016) hat die naturschutzfachlichen Ziele mit anderen räumlichen Ansprüchen abschließend abgewogen. Das Gebiet wurde zu einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft.

Inzwischen ist das Gebiet Bockmerholz, Gaim Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten sollen wirkungsvoll geschützt und gefördert werden. Die FFH-Richtlinie sieht die nationalstaatliche Sicherung des Gebietes vor, was nach Ansicht der europäischen Kommission nur durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgen kann.

Insgesamt werden vier Naturschutzgebiete durch die neue Schutzausweisung überplant.  Auf Sehnder Gebiet ist es das Naturschutzgebiet „Holzwiese-Bockmerholz“ NSG-HA 64. Das Landschaftsschutzgebiet LSG-H 20 Gaim/Bockmerholz bleibt bestehen, verringert sich aber um die vom neuen Naturschutzgebiet überlagerten Flächen.

 

Im Bockmerholz besitzt die Stadt Sehnde hauptsächlich die Waldwege und einige Gräben sowie fünf größere Einzelflächen und mehrere kleine Holzungen (die Einzelflächen und Holzungen mit insgesamt ca. 4,3 ha, Wege knapp 20 km, Gräben ca. 8 km).

 

Die Unterhaltungspflicht der stadteigenen Wege bleibt nach wie vor bei der Stadt Sehnde.

 

Die durch die EU vorgegebene gesetzliche Verpflichtung, das Bockmerholz und die Gaim als Naturschutzgebiet  auszuweisen, ist aus Sicht der Stadt Sehnde zu begrüßen. Der jetzige Zustand sollte weiterhin dauerhaft gesichert werden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Begründung (218 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Erläuterungen (259 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Lageplan (3835 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Verordnung (400 KB)    
Stammbaum:
2018/0366   Ausweisung Naturschutzgebiet "Bockmerholz, Gaim" (NSG-HA 217)   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0366-1   Ausweisung Naturschutzgebiet "Bockmerholz, Gaim" (NSG-HA 217)   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage