Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0374  

 
 
Betreff: Neuer Prioritätenzeitplan zur Realisierung von öffentlichen Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung in Bilm und Ilten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.08.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zur Erhöhung der Priorität

 

Der Rat beschließt die Priorität der Maßnahmen/ ProjekteIm Winkel“ (Bilm-16)  und „Im Wiesenhof“(Ilten-11) von 3 auf 2 zu erhöhen.

 

2. Beschluss zur Priorität der Realisierung (Zeitplan) Öffentlicher Maßnahmen

 

Der Rat beschließt die folgenden Prioritäten zur Realisierung (Zeitplan) Öffentlicher Maßnahmen:

 

Priorität-

Maßnahme in Rahmen der Dorferneuerung in

Jahr der

 

Ilten und Bilm

Realisierung

 

 

 

2

Ilten-11

2019

 

Im Wiesenhof

 

 

(Antragsstellung am 15.09.2018

 

 

2

Ilten-7

 

 

Ferdinand-Wahrendorff-Straße Mitte

(Antragsstellung am 15.09.2018)

2019

 

 

 

2

Bilm-16

 

 

Im Winkel

(Antragsstellung am 15.09.2018)

2019

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Mit dem Bescheid vom 25.07.2018 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Leine – Weser dem Antrag auf Verlängerung der Förderperiode zugestimmt und eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2019 genehmigt. Mit der Verlängerung ergibt sich die Möglichkeit weitere Projekte/Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung in Bilm und Ilten anzumelden.

 

Mit der neuen Förderperiode sind auch neue Richtlinien eingeführt worden. Es gibt einen festen Stichtag an den die Anträge beim Amt für regionale Landesentwicklung vorliegen müssen. Stichtag ist der 15. September eines jeden Jahres. Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Priorität vom Amt für regionale Landesentwicklung bewertet, dabei haben Gemeinschaftsanlagen eine höhere Gewichtung als die Umgestaltung von Straßen und Plätzen sowie Straßenausbau.  Bisher konnten auch alle Straßenbaumaßnahmen gefördert werden, da ausreichend Finanzmittel zur Verfügung standen.

 

In ihren Sitzungen am 27.06.2018 haben sich der Arbeitskreis „Dorferneuerung in Bilm“ und der Ortsrat Bilm bei einer Verlängerung des Förderungsprogramms zur Dorfentwicklung/ Dorferneuerung für die Maßnahme Bilm 16 „Ausbau und Gestaltung der Straße Im Winkel“ ausgesprochen. Außerdem sollte die Maßnahme Bilm 5 „Dorfgemeinschaftshaus und Festplatz“ angeschoben werden.

Der Arbeitskreis „Dorferneuerung in Ilten“ un der Ortsrat Ilten haben sich in ihren Sitzungen ebenfalls am 27.06.2018 bei einer Verlängerung für die Maßnahmen Ilten 7 „Ferdinand-Wahrendorff-Straße Mitte“ und Ilten 11 „Ausbau und Gestaltung der Straße Im Wiesenhof“ ausgesprochen.

 

Während die Maßnahme Ilten 7 „Ferdinand-Wahrendorff-Straße Mitte“ die Priorität 2 hat, haben die beiden Maßnahmen „Ilten 11 „Im Wiesenhof“  und Bilm 16 „Im Winkel nur die Priorität 3. Um Maßnahmen durchführen zu können, müssen die Maßnahmen mindestens die Priorität 2 haben. Daher haben sich beide Arbeitskreise und Ortsräte für eine Hochstufung ausgesprochen. Die Ortsräte haben hierzu einen Beschluss gefasst.

 

Für die im Jahr 2019 geplanten Maßnahmen sind die Anträge auf Projektförderung bis zum 15.09.2018 zu stellen. Die Kosten der Maßnahmen werden zur Antragsstellung an Hand der Preise in den letzten Jahren noch ermittelt. Die unten angegebenen Kosten sind eine grobe Schätzung. Die aktuellen Zahlen werden bis zur Haushaltsberatung vorgelegt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

1.300.000,00 €

1.300.000,00 €

Aufwendungen

1.560.000,00 €

1.560.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

1.300.000,00 €

1.300.000,00 €

Auszahlungen

1.560.000,00 €

1.560.000,00 €

 

 


Anlage/n: