Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0383  

 
 
Betreff: Zustimmung über die Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.08.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a) 1.  Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der nachfolgend aufgeführten

         Spenden:

-          300,00 € Geldspende der Firma AFG Deutschland GmbH, Rheinstraße 110-112,  45478 Mühlheim an der Ruhr, für die Kindertagesstätte Bolzum.

-          500,00 € Geldspende von Herrn Jörg Giese, Heinrich-Heine-Straße 31, 30173 Hannover für die Kindertagesstätte Marggrafstraße in Sehnde.

-          500,00 € Geldspende der Volksbank e.G. Hildesheim-Lehrte-Pattensen für die Jugendfeuerwehr Bolzum-Wehmingen zum Kauf eines Kriechtunnels nebst Zubehör.

-          1.600 00 € Sachspende des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Bilm in Form einer Wärmebildkamera für die Ortsfeuerwehr Bilm.

        500,00 € Geldspende von der Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen für das 14. Unternehmerinnen- und Unternehmerfrühstück der Stadt Sehnde am 13.11.2018.

        500,00 € Geldspende von der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) für das 14. Unternehmerinnen- und Unternehmerfrühstück der Stadt Sehnde am 13.11.2018.

 

2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Rat beschließt die Annahme  einer Sachspende des Fördervereins der Ortsfeuerwehr

    Sehnde in Form eines Hochdruckreinigers in einem Wert von 3.050,00 € für die 

    Ortsfeuerwehr Sehnde. 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Nach § 26 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,00 € bis zu 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.

 

Der Stadt Sehnde werden folgende Spenden angeboten:

 

-          300,00 € Geldspende der Firma AFG Deutschland GmbH, Rheinstraße 110-112,  45478 Mühlheim an der Ruhr, für die Kindertagesstätte Bolzum.

-          500,00 € Geldspende von Herrn Jörg Giese, Heinrich-Heine-Straße 31, 30173 Hannover für die Kindertagesstätte Marggrafstraße in Sehnde.

-          500,00 € Geldspende der Volksbank e.G. Hildesheim-Lehrte-Pattensen für die Jugendfeuerwehr Bolzum-Wehmingen zum Kauf eines Kriechtunnels nebst Zubehör.

-          1.600 00 € Sachspende des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Bilm in Form einer Wärmebildkamera für die Ortsfeuerwehr Bilm.

-          500,00 € Geldspende von der Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen für das 14. Unternehmerinnen- und Unternehmerfrühstück der Stadt Sehnde am 13.11.2018.

-          500,00 € Geldspende von der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) für das 14. Unternehmerinnen- und Unternehmerfrühstück der Stadt Sehnde am 13.11.2018.

 

Die Annahme dieser Spenden ist auf Grund der Höhe vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.

 

Darüber hinaus bietet der Förderverein der Ortsfeuerwehr Sehnde eine Sachspende in Form eines Hochdruckreiniger in einem Wert von 3.050,00 € für die Ortsfeuerwehr Sehnde an.

 

Diese Spendenannahme ist auf Grund der Höhe vom Rat zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

6.950,00 €

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

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