Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG i.V. m. § 7 der Hauptsatzung wird
Frau/Herr ________________________ zur bzw. zum ehrenamtlichen Vertreter/In des Bürgermeisters gewählt.
Sachverhalt:Die Stellvertretung des Bürgermeisters ist an die Funktion als Beigeordneter geknüpft. Mit dem Verlust dieser Funktion endet automatisch das Amt einer/s StellvertreterIn. Eines zusätzlichen Abberufungsbeschlusses bedarf es in diesem Fall nicht.
Der bisherige stv. Bürgermeister Hartmut Völksen ist aufgrund der Umbesetzung des Verwaltungsausschusses aus dem Verwaltungsausschuss ausgeschieden. Hierdurch ist die Neuwahl eines/r ehrenamtlichen VertretersIn des Bürgermeisters notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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