Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0395 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde ist der Feststellungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 25.06.2018 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden.
Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 09.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 04.07.2018 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Äußerungen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt, die Eingaben aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sind jeweils mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 4 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweisen und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 363 „Am Trendelkampe“ geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Gesamtliste TÖB zur Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB 2. Abwägungsprotokoll zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 3. Gesamtliste TÖB zur Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB 4. Abwägungsprotokoll zur Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 5. 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde, Bereich „Am Trendelkampe“, Entwurf zum Feststellungsbeschluss 6. Begründung zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde, Entwurf zum Feststellungsbeschluss 7. Artenschutzrechtliche Prüfung zur 44. F-Planänderung und zum B-Plan Nr. 363 „Am Trendelkampe“
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