Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0405  

 
 
Betreff: Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Kenntnisnahme
19.09.2018 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Sehnde Information ohne Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Prognose Ergebnishaushalt 09-2018
Prognose Finanzhaushalt 09-2018

Sachverhalt:

Gemäß Ratsbeschluss ist der Rat über die Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt Sehnde regelmäßig zu unterrichten:

 

I.Von daher wurde mit Stand vom 10.09.2018 die als Anlage beigefügte Übersicht zur voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnishaushalts erstellt. Grundlage der Berechnungen der Veränderungen im Ergebnishaushalt sind veröffentlichte Steuerschätzungen, der Orientierungsdatenerlass des Landes und Berechnungen nach heutigen Einschätzungen. Außerdem wurden die derzeit bekannten Erkenntnisse der NFAG-Zahlungen berücksichtigt.

 

Die Höhe der Gewerbesteuererträge beträgt bei einem Ansatz von 7 Mio. € derzeit rd. 6,52 Mio. €. Es ist jedoch noch mit Endabrechnungen und Sondereffekte bis zum Jahresende zu rechnen. Von daher geht diese Prognose derzeit noch nicht von einer Ansatzveränderung aus. Sollte diese positive Entwicklung bis Dezember jedoch ausbleiben, hätte das entsprechend negative Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2017.

 

Die Festsetzungen der Finanzausgleichszahlungen ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Schlüsselzuweisungen weisen danach Mehrerträgen von mehr als 300.000 € aus. Gleichzeitig erhöht sich hierdurch auch die zu zahlenden Regionsumlage und ca. 70 T€. Im Saldo verbleiben damit rd. 230 T€.

 

Bei den Gemeindeanteilen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer bleibt eine endgültige Einschätzung schwierig, da es auch hier bis zur 3. Abschlagszahlung zum 1. November d.J. zu Abweichungen gegenüber den prognostizierten Erträgen kommen kann. Nach dem 2. Abschlag kann jedoch bei den Gemeinsteueranteilen davon ausgegangen werden, dass der geplante Haushaltsansatz um rd. 350.000 € übertroffen wird.

 

Mit Veränderungen ist auch bei den Personalaufwendungen zu rechnen. Zwar haben die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten eine durchschnittliche Steigerung von 3,19 % ergeben, geplant war mit 2,5 %, aber durch Nichtbesetzung bzw. späteren Besetzungen von Stellen sowie durch Einsparungen bei Wegfall von Lohnfortzahlungen in verschiedenen Fachdiensten wird auf Grund von Hochrechnungen von Minderaufwendungen in einer Größenordnung von ca. 140.000 € ausgegangen.

 

Weitere Veränderungen bei den Erträgen aus Konzessionsabgaben etc. sind in der anliegenden Übersicht im Einzelnen aufgeführt und erläutert.

 

 

 

Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Verbesserung des  Ergebnishaushaltes um etwa  840.000 €. Mit diesem Ergebnis würde sich der planmäßige Haushaltsfehlbetrag 2018 in Höhe von rd. 2,55 Mio. € auf ca. 1,7 Mio. € verringern.

 

Bei den Investitionen im Finanzhaushalt ist es unumgänglich, dass verschiedene Baumaßnahmen nicht wie geplant begonnen oder weitergeführt werden können. Die einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage aufgelistet und erläutert. Insgesamt handelt es sich dabei um Minderauszahlungen von 4.640.000und Mindereinzahlungen von 317.300 €. Dieses Saldo in Höhe von 4.322.700 € stärkt zwar die Kassenliquidität und verringert die Kreditaufnahme in 2018, wird aber durch Verschiebungen zu erhöhten Darlehensaufnahmen in den Folgejahren führen.

 

Die Prognose des Finanzhaushaltes unterliegt jedoch noch insgesamt erheblichen Unsicherheiten, da noch zu erwartende Mehr- oder Minderauszahlungen bei den verschiedenen Baumaßnahmen und Beschaffungen noch nicht genau berechenbar sind.

 

Auch die geschätzten Ergebnisse des Ergebnishaushaltes können sich auf Grund noch nicht absehbarer Erkenntnisse, insbesondere bei der Gewerbesteuer, jederzeit erheblich verändern. Von daher ist diese Prognose eine Momentaufnahme, die sich bis zum Jahresabschluss 2018 noch in positiver, wie auch in negativer Hinsicht entwickeln kann.

 

II.Haushaltswirtschaftliche Sperren zur Inanspruchnahme veranschlagter Haushaltsansätze wurden in 2018 bisher nicht verfügt.

 

III.Auch sind keine weiteren Investitionsmaßnahmen, die im Haushalt  2018 veranschlagt sind, gesperrt oder in das Folgejahr verschoben.

 

 


Anlage/n:

- Prognose Ergebnishaushalt 09-2018

- Prognose Finanzhaushalt 09-2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prognose Ergebnishaushalt 09-2018 (166 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Prognose Finanzhaushalt 09-2018 (189 KB)