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Vorlage - 2018/0419  

 
 
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
24.10.2018 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2017
Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2017

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2017 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 der Eigenbetriebsverordnung die Entlastung erteilt.
  3. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 38.315,70 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des  ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
  4. Das Basisreinvermögen wird von 50.000,00 € um 123.464,37 € erhöht und auf 173.464,37 € festgesetzt.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.

 

Entsprechend § 157 des Niedersächsischen Kommunalverfassunsgesetzes (NKomVG) erfolgt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung durch das für die Stadt Sehnde zuständige Rechnungsprüfungsamt. Es kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung u.a. auch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragen. Dies ist auch bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 geschehen. Für 2017 hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde die Prüfung selbst durchgeführt (siehe hierzu auch Ratsbeschluss vom 26.4.2018 Beschlussvorlage 2018/0324).

 

Mit dieser Vorlage wird als Anlage der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2017 vorgelegt.

 

Gemäß des Berichtes über die Abschlussprüfung schließt das Haushaltsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 38.315,70 € ab. Dieser Betrag entspricht auch der Abweichung zu dem geplanten Ergebnis (siehe hierzu auch Beschlussvorlage 2018/0403). 

 

Der Jahresabschluss 2017 mit der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Betriebsleitung zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2017:

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir am 28.9.2018 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2017 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2017 dar und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.

 

Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt die Betriebsleitung, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme der Betriebsleitung ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.

 

Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2017 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der die Betriebsleitung wie folgt Stellung nimmt:

 

Anmerkung zu Punkt 2.4 Systemprüfung:

„Grundlegendes Instrumentarium ist das Rechnungswesen, zu dem der jährlich aufzustellende Haushaltsplan, die Buchführung und der Jahresabschluss gehören. Die zur Gewährleistung der Sicherheitsstandards notwendigen Regelungen sind gemäß § 11 der Betriebssatzung in einer Dienstanweisung zu treffen. Für die Stadtentwässerung wurde eine solche Dienstanweisung zum 01.09.2001 in Kraft gesetzt, diese weist jedoch Lücken, z. B. hinsichtlich der internen Zeichnungsbefugnisse, auf und ist insgesamt zu überarbeiten und zu aktualisieren.“

Stellungnahme:

Da die Dienstanweisung zu § 11 der Betriebssatzung inzwischen 17 Jahre alt ist, ist eine Gesamtüberarbeitung notwendig. In diesem Zusammenhang werden auch die internen Zeichnungsbefugnisse zusammengestellt und aufgenommen.

 

Anmerkung zu Punkt 2.6 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs:

„Das Inventar und die Bilanz wurden aus einer reinen Buchinventur entwickelt. Da die Sachanlagen der Stadtwerke fast ausschließlich aus Infrastrukturvermögen bestehen, ist ein Fehlbewertungsrisiko nicht zu erwarten. Um den Vorschriften für die Inventur  trotzdem Rechnung zu tragen sollte wenigstens durch die Nutzerin der Anlagen bestätigt werden, dass diese im Zustand noch den abgeschriebenen Buchwerten entsprechen.“

Stellungnahme:

Die Stadtwerke Sehnde GmbH wird aufgefordert zu bestätigen, dass die Anlagen noch den abgeschriebenen Buchwerten entsprechen.

Prüfungsbemerkung zu Punkt 4. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017:

Die erstmalige Vorlage der Jahresrechnung 2017 erfolgte am 21.08.2018, die erstmalige Vorlage des Lage- und Rechenschaftsberichts am 06.09.2018. Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage wurden somit nicht eingehalten.

Stellungnahme:

Die Abrechnung des Betreiberentgeltes ist bei der Stadt am 11.6.2018 eingegangen. Erst danach konnten die Jahresabschlussbuchungen für den Eigenbetrieb vollständig erledigt werden. Es wird in Zukunft darauf gedrungen, dass das Betreiberentgelt zeitnah abgerechnet wird, um die Sechs-Monats-Frist nach der Eigenbetriebsverordnung einzuhalten.

 

Anmerkung zu Punkt 4.2.1 Nettoposition:

(…)“Allerdings ist festzustellen, dass mit dem Jahresabschluss 2012 eine Zuführung zum Basis-Reinvermögen in 123.464,37 € vorgenommen wurde. Es kann unterstellt werden, dass mit dem Beschluss des Jahresabschlusses konkludent die Erhöhung des Basis-Reinvermögens beschlossen wurde. Um die Festlegung des Basis-Reinvermögens jedoch rechtlich abzusichern wird vorgeschlagen diesen Beschluss ausdrücklich nachzuholen und § 1 der Betriebssatzung entsprechend anzupassen.“

 

Stellungnahme:

Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes folgend wird dem Rat in dieser Vorlage empfohlen zu beschließen, das Basisreinvermögen von 50.000,00 € um 123.464,37 € zu erhöhen und auf 173.464,37 € festzusetzen.

 

Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Betriebsleitung.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2017, der Lage- und Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde nach pflichtmäßiger Prüfung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität werden im Jahresabschluss entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen dargestellt. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1 - Jahresabschluss 2017

Anlage 2 - Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresabschluss 2017 (5188 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2017 (630 KB)