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Vorlage - 2018/0440  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
03.12.2018 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
04.12.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 342-2 Abwägungsprotokoll 3-1
Anlage 2 342-2 Sehnde Nord II Plan Einzelblätter Entwurf
Anlage 3 342-2 Sehnde Nord II Begründung Entwurf
Anlage 3.1 Ausschnitt Ursprungsbebauungsplan
Anlage 3.2 342-2 Bebauungsvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:        

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 „Sehnde Nord II“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0440 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0440 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlicher Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 23.03.2017 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 12.06.2017 bis einschließlich 30.06.2017. Aus der Öffentlichkeit sind zwei Äußerungen eingegangen, über die zu beschließen ist.

Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlicher Bauvorschriften ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen.

 

Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlicher Bauvorschriften und die Begründung dazu.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ wird nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.

 

Begründung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da die in § 13a BauGB definierten Voraussetzungen erfüllt sind:

- Der Geltungsbereich umfasst eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von rd. 4.400 m² und damit weniger als 20.000 Quadratmetern (§ 13a  Abs. 1  BauGB);

- die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet (§ 13a  Abs. 1 BauGB);

- es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG) (§ 13 Abs. 1 BauGB).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

15.000,00 €

1.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

15.000,00 €

1.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Anregungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB mit Stellungnahme der Stadtverwaltung

- Anlage 2: Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlicher Bauvorschrift

- Anlage 3: Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlicher Bauvorschrift mit

        3.1 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 342 „Sehnde Nord II“ (Ursprungsplan)

        3.2 Bebauungsvorschlag

- Weitere Anlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 „Sehnde Nord II“ wie Fachbeiträge und Gutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/ einsehbar.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 342-2 Abwägungsprotokoll 3-1 (259 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 342-2 Sehnde Nord II Plan Einzelblätter Entwurf (1008 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 342-2 Sehnde Nord II Begründung Entwurf (898 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3.1 Ausschnitt Ursprungsbebauungsplan (400 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 3.2 342-2 Bebauungsvorschlag (1366 KB)