Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
d) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt das Konzept zu Nachschulischen Betreuung in der Stadt Sehnde.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat im Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 15.000,00 € für die Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts zur Nachschulischen Betreuung in der Stadt Sehnde. mit externer Prozessbegleitung zur Verfügung gestellt. Hintergrund dieses Beschlusses ist es, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Hortplätze nicht mehr den Anmeldezahlen entspricht und auch die Räumlichkeiten für den steigenden Bedarf zukünftig nicht mehr gegeben sein werden. Durch die Entwicklung von Grundschulen zu Ganztagsschulen zeigt sich zudem die Tendenz von Parallelstrukturen, das heißt es gibt derzeit in der Trägerschaft der Stadt Sehnde sowohl Ganztagsschulen mit einem entsprechenden Angebot als auch Hortplätze. Die Elternschaft formuliert außerdem das Anliegen, eine Flexibilität in der Betreuung zu ermöglichen und zukünftig auch eine höhere Abdeckung der Betreuungszeiten anzubieten.
Zum Projektbeginn am 21.08.2017 wurde eine Lenkungsgruppe gegründet, die repräsentativ aus Vertreterinnen und Vertretern von Politik und Verwaltung, Grundschulen, Horten und Eltern besteht. Der Prozess wurde extern durch „BeTa - Die Beratungs- & Trainingsakademie“ begleitet und koordiniert. Um Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten, bildete sich aus dieser Lenkungsgruppe heraus, ebenfalls entsprechend repräsentativ besetzt, eine Projektgruppe, die mit Unterstützung einer externen Begleitung, das Konzept erarbeitet. Die Projektgruppe trifft sich im vierwöchigen Rhythmus und arbeitet mit Methoden und Verfahren des agilen Projektmanagements. Durch Protokolle und Statussitzungen gewährleistet die Projektgruppe eine ständige Rückkoppelung zur Lenkungsgruppe.
Das Konzept ist in der Anlage beigefügt. Die Wahl des Pilotstandortes zur Erprobung des Konzepts ist auf den Standort der Grundschule Höver gefallen. Die Grundschule Höver ist bereits Ganztagsschule und vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der dortigen Schülerzahlen würde sich ab 2019 das bisherige Hortangebot nicht aufrechterhalten lassen. Hier besteht daher akuter Handlungsbedarf. Das Konzept kann ausschließlich an Ganztagsgrundschulen umgesetzt werden und soll zum zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres 2018/2019 starten. In diesem Zusammenhang wird die derzeitige Hortbetreuung an der Grundschule Höver in das neue Konzept überführt. Die derzeitigen Hortmitarbeiterinnen werden weiterhin in der nachschulischen Betreuung am Standort Grundschule Höver arbeiten. Das Konzept hat keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen für die städtischen Mitarbeiterinnen.
Zukünftig stehen den Familien drei Betreuungsmodule zur Verfügung. So haben die Eltern die Wahl zwischen einer voll umfänglichen Betreuung im Anschluss an die Ganztagsgrundschule täglich bis 17:00 Uhr, einer 17:00 Uhr Betreuung an vier Tagen die Woche (Montag bis Donnerstag) oder einer Betreuung am Freitag nach Schulschluss bis 17:00 Uhr. In allen Schulferien wird eine Ferienbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler angeboten, die wochenweise gebucht werden kann. Hiervon ausgenommen sind die üblichen Schließtage und –zeiten der städtischen Kindertagesstätten. Folgende Gebühren sollen hierfür erhoben werden:
Die nachfolgende Tabelle stellt die Jahreskosten für die Eltern je nach gewähltem Modul im Vergleich zu den bisherigen jährlichen Hortgebühren dar.
*zzgl. Essensgeld im Hort jährlich 504,00 € (42,00 pro Monat), in der Ganztagsgrundschule zwischen ca. 430,00 € und ca. 504,00 € jährlich)
Hieran wird deutlich, dass die Umsetzung des Konzepts zur Nachschulischen Betreuung eine finanzielle Entlastung der Familien bedeutet, die bisher die Hortbetreuung an Anspruch genommen haben. Das Modell 2 mit 9 Wochen Ferienbetreuung ist von den Betreuungszeiten gleichwertig zum Hort und wird den Eltern zukünftig jährlich 570,00 € weniger Betreuungsgebühren kosten (exklusive Essensgeld).
Durch die Überführung des bisherigen Hortangebotes in das Nachschulische Betreuungskonzept entstehen Mindereinnahmen bei der Stadt Sehnde. So sind die Gebühren für die Nachschulische Betreuung geringer, als die bisherigen Hortgebühren. Auf eine Hortgruppe (20 Betreuungsplätze) gerechnet bedeutet dies geringere Aufwendungen in Höhe von 11.400,00 €, sollten alle 20 Kinder die Komplettbetreuung nach dem neuen Konzept in der Schulzeit (täglich bis 17:00 Uhr) und die Ferienbetreuung in allen angebotenen Ferienwochen buchen. Wie das tatsächliche Anmeldeverhalten sein wird, kann derzeit nicht vorausgesagt werden, so dass hier kein exakter Wert genannt werden kann. Weiterhin verzichtet die Stadt Sehnde zukünftig zugunsten des Konzeptes auf die Finanzhilfe für die pädagogischen Fachkräfte. Diese wird nur gezahlt, wenn in der Woche mindestens 20 Betreuungsstunden geleistet werden. Dies ist in dem erarbeiteten Konzept nicht der Fall, so dass die jährliche Finanzhilfe in Höhe von ca. 9.700,00 € entfallen wird. Die für den Hort veranschlagten Sachkosten (Bewirtschaftungskosten, Lebensmittel etc.) sollen für die Erprobungsphase bis auf wenige Ausnahme mit 8.500,00 € nahezu unverändert bleiben. Im Rahmen der Evaluation der Pilotphase soll geklärt werden, in wie weit diese Budget ggf. reduziert werden kann. Die Evaluation ist fester Bestandteil des Konzepts und wird ebenfalls, wie auch schon die Erarbeitung des Konzepts, extern begleitet. In diesem Zusammenhang soll im kommenden Jahr dann auch geklärt werden, in wie weit eine Aktualisierung der Budgets an den Grundschulen erforderlich ist.
Die Erstellung einer Gebührensatzung für die Erhebung der Gebühren für das Angebot der Nachschulischen Betreuung und Ferienbetreuung ist für Anfang nächsten Jahres geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Konzept zur Nachschulischen Betreuung in der Stadt Sehnde
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