Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Der Rat beschließt: Die Teilfläche des Flurstückes 40/8 der Flur 3-Kapellenberg- zur Größe von ca. 250m² und eine Teilfläche des Flurstückes 91/3 der Flur 3- Fliederstraße- zur Größe von ca. 20m² wird gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.
Der Rat behält sich den Beschluss über den Verkauf der Flächen vor.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 die Absicht über die Einziehung der Teilflächen aus den Flurstücken 40/8 und 91/3 beschlossen.(vgl. Ausgangs-BV) Die Absicht der Einziehung wurde gem. § 8 NdsStrG 3 Monate vorher bekanntgemacht Einwendungen gegen die Einziehung wurden seither nicht erhoben. Gründe des öffentlichen Wohls sowie eine besondere Verkehrsbedeutung, die dieser Teileinziehung entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar.
Der Verwaltungsausschuss hat die Ergänzung der BV um den Beschlussvorbehalt des Rates empfohlen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszug
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