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Beschlussvorschlag:Herr Ralf Heger wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2019 bis zum 30. April 2025 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Höver ernannt.
Sachverhalt:Die Amtszeit des amtierenden stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Höver endet am 30. April 2019 durch Zeitablauf. Von daher ist zum 1. Mai 2019 ein neuer Ortsbrandmeister zu ernennen. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Höver hat am 2. März 2019 Herrn Ralf Heger gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) zur Ernennung vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Heger erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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