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Vorlage - 2019/0504  

 
 
Betreff: Ernennung von Ralf Heger zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Höver
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
18.03.2019 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Ortsrat Höver Vorberatung
21.03.2019 
Sitzung des Ortsrates Höver ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
04.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Herr Ralf Heger wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2019 bis zum 30. April 2025 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Höver ernannt.

 

 


Sachverhalt:

Die Amtszeit des amtierenden stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Höver endet am 30.  April 2019 durch Zeitablauf. Von daher ist zum 1. Mai 2019 ein neuer Ortsbrandmeister zu ernennen.

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Höver hat am 2. März 2019 Herrn Ralf Heger gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) zur Ernennung vorgeschlagen.

Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung.

Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen.

Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Heger erfüllt.

Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: