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Vorlage - 2019/0523  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 363 "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
03.06.2019 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
03.06.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
363_1_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-1
363_2_Abwägung 3-1_4-1
363_3_Plan_Entwurf
363_4_Begründung_Entwurf

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauG:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 363 „Am Tendelkampe“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0523 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0523 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 363 „Am Trendelkampe“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 23.03.2017 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 12.06.2017 bis einschließlich 30.06.2017.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss ist der Geltungsbereich erweitert worden. In den Geltungsbereich ist das gesamte Flurstück 119/1, der südlich angrenzende Teil der Chausseestraße und der zur Erschließung dienende Teil des östlich angrenzenden Wirtschaftswegs „Trendelkampsweg“ einbezogen worden. Außerdem ist ein kleiner Teil der nördlich angrenzenden Grabenparzelle einbezogen worden. Mit dem erweiterten Geltungsbereich erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 17.04.2018 mit der Frist bis einschließlich 17.05.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme.

Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 2 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.

 

Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 3 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ und die als Anlage 4 beigefügte Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ ist die Schaffung der Voraussetzungen für ein Sportzentrum im Ortsteil Sehnde. Es sollen Flächen für zwei neue Sporthallen und für weitere Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Anlagen und Einrichtungen sollen dem Schul- und Vereinssport dienen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

15.000,00 €

5.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

15.000,00 €

5.000,00 €

 

 


Anlage/n:

1. Gesamtliste TÖB zur Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB

2. Abwägungsprotokoll zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

3. Bebauungsplan Nr. 363 „Am Trendelkampe“, Entwurf

4. Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 363 „Am Trendelkampe“, Entwurf

 

Anmerkung:

Die Fachgutachten gemäß Anlage zur Begründung sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 363_1_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-1 (114 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 363_2_Abwägung 3-1_4-1 (506 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 363_3_Plan_Entwurf (518 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 363_4_Begründung_Entwurf (2553 KB)