Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse.
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Der Abwägung der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 2 zur Beschluss-vorlage 2019/0527 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0527 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlicher Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der geänderten Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a (3) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen (§ 4a (3) Satz 1 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
Sachverhalt:Aufgrund der Einbeziehung einer im Osten angrenzenden privaten Grünfläche in den Geltungsbereich ist eine erneute Beteiligung mit geändertem Geltungsbereich erforderlich. Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erneut zu fassen. Alle textlichen Änderungen sind in den Unterlagen blau gekennzeichnet. Begründung: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 10.12.2018 befasst. Er hat damals dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 7. Januar 2019 bis einschließlich 8. Februar 2019. Die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit dem Schreiben vom 2. Januar 2019 mit Frist bis einschließlich 8. Februar 2019. Über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB ist zu beschließen, wie sie im geänderten Entwurf berücksichtigt werden. Zu den Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB ist bereits im Rahmen des Entwurfsbeschlusses von 10.12.2018 ein Beschluss gefasst worden. Dieser Beschluss hat weiterhin seine Gültigkeit. Ein neuer Beschluss ist nicht erforderlich. Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften ist eine beschränkte Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und eine beschränkte Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB. Bei der beschränkten Öffentlichen Auslegung und Beteiligung kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann gemäß § 4a (3) BauGB angemessen verkürzt werden.
Gegenstand des erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte geänderte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften und die geänderte Begründung dazu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB - Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB - Anlage 3: Plan-Entwurf - Einzelteile - Anlage 4: Begründung-Entwurf - Anlage 4.1: Ursprungsbebauungsplan - Anlage 4.2: Bebauungsvorschlag
Anmerkung: Weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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