Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) Der Rat der Stadt Sehnde stimmt dem Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR", (HannIT) zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT) abzuschließen.
Sachverhalt:Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit – die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt – war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.
Als weitere Gebietskörperschaften haben die Stadt Peine und die Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg Interesse an einer Beteiligung geäußert und die entsprechenden Beschlussfassungen vorbereitet. In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert und das Stammkapital (§ 1 Abs. 5 der Satzung) durch den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden zum Zwecke der Klarstellung einige redaktionelle Änderungen sowie Aktualisierungen vorgenommen.
Die durchgeschriebene Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3.
Die im öffentlich-rechtlichen Vertrag namentlich genannten Vertreter*innen werden nach Beschlussfassung durch die jeweiligen Kommunen und vor Unterschrift des Vertrages noch aktualisiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag 2. Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (HannIT) 3. Satzung in abgeänderter Form
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