Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2019/0536  

 
 
Betreff: Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT);
hier: Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" (HannIT)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
26.06.2019 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
2. Satzung zur 6. Änderung der Satzung
3. Satzung neu durchgeschrieben

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c)

    zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde stimmt dem Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden

    Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der

    damit verbundenen Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen

    Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR", (HannIT) zu. Der Bürgermeister wird

    ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über

    die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche

    Informationstechnologien AöR“ (HannIT) abzuschließen.

 

 


Sachverhalt:

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit – die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt – war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Als weitere Gebietskörperschaften haben die Stadt Peine und die Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg Interesse an einer Beteiligung geäußert und die entsprechenden Beschlussfassungen vorbereitet.

 

In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert und das Stammkapital (§ 1 Abs. 5 der Satzung) durch den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden zum Zwecke der Klarstellung einige redaktionelle Änderungen sowie Aktualisierungen vorgenommen.

 

Die durchgeschriebene Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3.

 

Die im öffentlich-rechtlichen Vertrag namentlich genannten Vertreter*innen werden nach Beschlussfassung durch die jeweiligen Kommunen und vor Unterschrift des Vertrages noch aktualisiert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag

2. Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche

  Informationstechnologie HannIT AöR“, (HannIT)

3. Satzung in abgeänderter Form

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich 1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag (1955 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich 2. Satzung zur 6. Änderung der Satzung (1193 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich 3. Satzung neu durchgeschrieben (1292 KB)