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Vorlage - 2019/0551  

 
 
Betreff: Beteiligung der Stadtwerke Sehnde GmbH an der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN)
hier: Beauftragung des Vertreters der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
26.06.2019 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt, den Beschluss zu c) zu

    fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt den Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der

    Stadtwerke Sehnde GmbH zu beauftragen, dem nachfolgenden Beschluss zuzustimmen:

 

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH beschließt die Beteiligung der Stadtwerke Sehnde GmbH an der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) mit Sitz in Hildesheim.

 

Für die Aufnahme als weiterer Gesellschafter der KNRN werden die Stadtwerke Sehnde folgende Einlagen zahlen:

 

1. Geschäftsanteil von 500,00 € (für 5 Stimmen)

2. Kapitalrücklage von 145.000,00 €

3. Agio von 20.000,00 €

          Summe: 165.500,00 €“

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß des Entsorgungsvertrags für die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 18. November 2004 hat die Stadt Sehnde die Stadtwerke Sehnde GmbH mit der Durchführung der Abwasserversorgung beauftragt. Hierzu gehört auch die Aufgabe der Klärschlammverwertung.

 

Über die zukünftige Verwertung des Klärschlamms und den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung sowie die Rückgewinnung von im Klärschlamm enthaltenem Phosphor ist seit Jahren diskutiert worden. Zu diesem Zweck ist im Jahr 2017 die „Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung“ in Kraft getreten. Diese sieht eine erhebliche Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlamm vor.

 

Sowohl die landwirtschaftliche Ausbringung als auch die Verwendung des Klärschlamms im Landschaftsbau sind danach nicht mehr zulässig. Aufgrund der Festlegung des Verordnungsgebers, den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor zu recyceln, scheidet somit auch eine Verbrennung von Klärschlamm, beispielsweise in Zementfabriken, aus, da die Rückgewinnung des Phosphors aus der Asche dieser Anlagen nicht möglich ist. Auch die Reform der Düngemittelverordnung hat das Ziel, den Nährstoffeintrag in das Grundwasser aus Düngemitteln zu begrenzen. Zu diesem Zweck wurden u.a. die Ausbringungszeiten und die aufzubringenden Klärschlammmengen stark verringert.

 

Somit kommt die bisherige Praxis, den auf der Kläranlage Sehnde anfallenden Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen aufzubringen, nicht mehr in Betracht. Insgesamt handelt es sich dabei um eine Menge von rund 1.500 Tonnen Klärschlamm jährlich.

 

Im Rahmen dieser rechtlich neu vorgegebenen Neuordnung der Klärschlammverwertung wurde von neun Kommunen die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Hildesheim. Unternehmensgegenstand ist die Durchführung der Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 ausführlich die zukünftige Klärschlammverwertung beraten und verschieden Möglichkeiten diskutiert.

 

Um nachhaltig und langfristig den in Sehnde anfallenden Klärschlamm entsprechend der rechtlichen Vorgaben entsorgen zu können, hat der Aufsichtsrat mit 6 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafter-versammlung gemäß § 12 Abs. 1 d) (Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen) die Beteiligung der Stadtwerke Sehnde GmbH an der KNRN (Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH) mit Sitz in Hildesheim zu beschließen.

 

Für die Aufnahme als weiterer Gesellschafter der KNRN werden die Stadtwerke Sehnde GmbH die nachfolgenden Einlagen zahlen müssen:

 

1. Geschäftsanteil von 500,00 € (für 5 Stimmen)

2. Kapitalrücklage von 145.000,00 €

3. Agio von 20.000,00 €

          Summe: 165.500,00 €“

 

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat dem Vertreter der Stadt Sehnde die Weisung, über den genannten Beschluss abzustimmen.

 

Für die Gesellschafterversammlung hat der Rat Herrn Bernd Ostermeyer als weisungsgebundenen Vertreter bzw. im Vertretungsfall Herrn Max Digwa bestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 


Anlage/n:

./.