Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2019/0529-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung
nach § 4 (2) BauGB

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2019/0529
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2019-06-25_Vorwerks Garten_Entwurf_für FA
2019-06-25_Vorwerks Garten_Entwurf_für FA_ÖBV_3-1
2019-06-25_Dachneigung
2019-06-26_Vorwerks Garten_Entwurf_Ergänzung Hinweis 1-7

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Siehe Beschlussvorlage 2019/0529.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird mit den Änderungen zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem.     § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Der Ortsrat Rethmar hat sich in seiner Sitzung am 24.06.2019 und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am 25.06.2019 mit der Beschlussvorlage 2019/0529 zum Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ befasst. In den Sitzungen wurden Änderungen der Örtlichen Bauvorschriften unter Nr. 3 Dächer, 3.1 Dachform und Dachneigung empfohlen. Die Änderungen betreffen die Dachneigung der Hauptbaukörper in den Teilbereichen WA 3.1, WA 3.2 und WA 4 sowie die Dachneigung von Garagen, Carports und Nebenanlagen nach § 14 BauNVO.

Bei den Textlichen Festsetzungen wurde unter Nr. 3 Mindestgrundstücksgröße für die Teilbereiche WA 1, WA 4, WA 5.1 und WA 8 die Mindestgröße von 550 m² auf 600 m² angehoben.

Darüber hinaus wurde empfohlen, unter Hinweise Nr. 1.7 die kleinkronigen Stadtlinden Tilia cordata "Rancho" sowie Tilia cordata "Roelvo" zu ergänzen.

Der Ortsrat Rethmar und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt haben dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit den Änderungen der Textlichen Festsetzungen und der Örtlichen Bauvorschriften sowie der Hinweise zugestimmt.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

105.000,00 €

40.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

105.000,00 €

40.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Bebauungsplanentwurf mit geänderten Mindestgrundstücksgrößen (in rot)

Anlage 2: Örtliche Bauvorschriften mit Änderung unter 3.1 Dachform und Dachneigung (in rot)

Anlage 3: Übersichtsplan mit Darstellung der Bereiche unterschiedlicher Dachneigung der Hauptbaukörper

Anlage 4:   Hinweise mit Ergänzung in Nr. 1.7 (in rot)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2019-06-25_Vorwerks Garten_Entwurf_für FA (921 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2019-06-25_Vorwerks Garten_Entwurf_für FA_ÖBV_3-1 (199 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2019-06-25_Dachneigung (1391 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2019-06-26_Vorwerks Garten_Entwurf_Ergänzung Hinweis 1-7 (204 KB)    
Stammbaum:
2019/0529   Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2019/0529-1   Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage