Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2019/0576  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich "Am Peiner Wege" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
19.08.2019 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
20.08.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
34-10_Satzung_Dolgen_Anlage_BV

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand von Dolgen, zwischen dem landwirtschaftlichen Weg “Am Peiner Wege” im Norden und dem Friedhof im Süden. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Ein Bereich am östlichen Ortsrand von Dolgen, zwischen dem Wirtschaftsweg mit der Bezeichnung „Am Peiner Wege“ im Norden und dem Friedhof im Süden, soll in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Hierzu ist eine Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch aufzustellen. Diese Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen umfasst das Flurstück 221, Flur 3, Gemarkung Dolgen mit einer Größe von rd. 1.310 m². Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Zurzeit wird die Fläche als Grünland genutzt. Mit der Satzung wird das Flurstück, das derzeit dem Außenbereich zu zuordnen ist, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen.

Mit der Satzung soll eine Bebauung der Fläche ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen einige Rahmenbedingungen bezüglich der Bebaubarkeit und der Nutzung festgelegt werden, u. a. der Ausgleich für den Eingriff.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 34-10_Satzung_Dolgen_Anlage_BV (231 KB)