Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand von Dolgen, zwischen dem landwirtschaftlichen Weg “Am Peiner Wege” im Norden und dem Friedhof im Süden. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Ein Bereich am östlichen Ortsrand von Dolgen, zwischen dem Wirtschaftsweg mit der Bezeichnung „Am Peiner Wege“ im Norden und dem Friedhof im Süden, soll in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Hierzu ist eine Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch aufzustellen. Diese Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen umfasst das Flurstück 221, Flur 3, Gemarkung Dolgen mit einer Größe von rd. 1.310 m². Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Zurzeit wird die Fläche als Grünland genutzt. Mit der Satzung wird das Flurstück, das derzeit dem Außenbereich zu zuordnen ist, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Mit der Satzung soll eine Bebauung der Fläche ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen einige Rahmenbedingungen bezüglich der Bebaubarkeit und der Nutzung festgelegt werden, u. a. der Ausgleich für den Eingriff.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen.
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