Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2019/0577  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 363 "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
16.09.2019 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
17.09.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
363_1_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-1
363_2_Abwägung 3-1_4-1
363_3_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-2
363_4_Abwägung 3-2_4-2
363_5_Plan Einzelteile_zum Satzungsbeschluss
363_6_Begründung_zum Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschluss-vorlage 2019/0577 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0577 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 363Am Trendelkampe als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363 Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 363 Am Trendelkampe im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 06.06.2019 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach      § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden.

Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.06.2019 bis einschließlich 26.07.2019. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 19.06.2019 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden.

Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen.

Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) und (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 2 und 4 aufgeführt.

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 363Am Trendelkampe werden die Voraussetzungen für eine Bebauung der Fläche mit sportlichen Zwecken dienenden Gebäude und Anlagen geschaffen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

15.000,00 €

5.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

15.000,00 €

5.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

- Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (1) und        4 (1) BauGB

- Anlage 3: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

- Anlage 4: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (2) und       4 (2) BauGB

- Anlage 5: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 363Am Trendelkampe zum Satzungsbeschuss

- Anlage 6: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 363Am Trendelkampe zum Satzungsbeschluss

 

Anmerkung:

Weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 363_1_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-1 (114 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 363_2_Abwägung 3-1_4-1 (505 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 363_3_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-2 (76 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 363_4_Abwägung 3-2_4-2 (315 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 363_5_Plan Einzelteile_zum Satzungsbeschluss (1387 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 363_6_Begründung_zum Satzungsbeschluss (2736 KB)