Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2019/0588  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Energieversorgung Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
18.09.2019 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
EVS-Bilanz zum 31.12.2018
EVS- Gewinn- und Verlustrechnung 2018
EVS-fiktiver Jahresabschluss 2018
EVS-Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu

    fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH

    erteilt der Rat dem Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der

    Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der

    Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die

    Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der

    Geschäftsführung zuzustimmen und die Vertreterin der Stadt Sehnde in der

    Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der

    Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.

 

 


Sachverhalt:

Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) vom 15.08.2018 legt fest, das von dem jeweiligen Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehören auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) und damit auch alle im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zu fassende Beschlüsse.

 

Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass der Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung der Vertreterin in der Gesellschaftervertreterin der EVS für Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss der EVS auch einer Weisung des Rates bedarf.

 

 

 

 

Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der EVS sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 der EVS einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.

 

Der Aufsichtsrat der EVS hat am 21.08.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den vorgelegten Jahresabschluss 2018 mit einem Ergebnis in Höhe von 667.524,86 € festzustellen. Das Ergebnis soll zu 70 % (467.267,40 €) an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, 30 % (200.257,46 €) sollen der Gewinnrücklage der Sparte Gas Netz zugeführt werden.

 

  1. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den vorgelegten fiktiven Jahresabschluss 2018 mit einem Ergebnis in Höhe von 728.668,45 € festzustellen.

 

Ermittlung der auszuschüttenden Beträge

 

An die Avacon AG sind auszuschütten:

 

       Fiktives Jahresergebnis                 =             728.668,45 €

       abzüglich Gewinnrücklage            =             200.257,46 €

       Zwischensumme                            =             528.410,99 €

       davon 30 %                                    =             158.523,30 €

       Ausschüttungsbetrag                     =             158.523,30 €

 

An die Stadtwerke Sehnde GmbH sind auszuschütten:

 

        Jahresergebnis                              =            667.524,86 €

        abzüglich Gewinnrücklage              =            200.257,46 €

        Zwischensumme                             =            467.267,40 €

        abzüglich Gewinnausschüttung Avacon AG     =            158.523,30 €

        Ausschüttungsbetrag                                        =             308.744,10 €

 

 

  1. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für das Abschlussjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

 

  1. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH (Düsseldorf) zum angebotenen Ausschreibungspreis in Höhe von 12.500,00 € zu erteilen

 

Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat dem Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der EVS, dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Bilanz zum 31.12.2018

- Gewinn- und Verlustrechnung 2018

- fiktiver Jahresabschluss 2018

- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich EVS-Bilanz zum 31.12.2018 (65 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich EVS- Gewinn- und Verlustrechnung 2018 (45 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich EVS-fiktiver Jahresabschluss 2018 (49 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich EVS-Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (106 KB)