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Vorlage - 2019/0589  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
28.10.2019 
Sitzung des Ortsrates Rethmar geändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
29.10.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.11.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
214_Anlage 1_Liste Auswahl TÖB 4-1
214_Anlage 2_Abwägung 4-1
214_Anlage 3_Liste TÖB
214_Anlage 4_Abwägung 4-2
214_Anlage 5_Plan-Einzelteile_Satzungsbeschluss
214_Anlage 6_Begründung_ Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 214Vorwerks Garten mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 Vorwerks Garten im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 214 Vorwerks Garten mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 01.07.2019 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden.

Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 19.08.2019 bis einschließlich 20.09.2019. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 13.08.2019 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach     § 4 (2) BauGB beteiligt worden.

Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen.

Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) und (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 2 und 4 aufgeführt.

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 214 Vorwerks Garten” werden die Voraussetzungen für eine Bebauung der Fläche geschaffen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

105.000,00 €

40.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

105.000,00 €

40.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

- Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. § 3 (1) und

                  § 4 (1) BauGB

- Anlage 3: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

- Anlage 4: Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. § 3 (2) und

                   § 4 (2) BauGB

- Anlage 5: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten zum Satzungsbeschuss

- Anlage 6: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten

                   zum Satzungsbeschluss

 

Anmerkung:

Die Anlagen zur Begründung, Anlage 6.1 Biotoptypenplan und Anlage 6.2 Städtebaulicher Entwurf sowie weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 214_Anlage 1_Liste Auswahl TÖB 4-1 (131 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 214_Anlage 2_Abwägung 4-1 (237 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 214_Anlage 3_Liste TÖB (110 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 214_Anlage 4_Abwägung 4-2 (108 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 214_Anlage 5_Plan-Einzelteile_Satzungsbeschluss (3687 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 214_Anlage 6_Begründung_ Satzungsbeschluss (4347 KB)    
Stammbaum:
2019/0589   Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2019/0589-1   Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage