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Vorlage - 2019/0589-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung
gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2019/0589
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.11.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
214_Anlage 4a_Abwägung 4-2_Änderung Brandschutz
214_Anlage 5_Plan-Einzelteile_erneuter Entwurfsbeschluss

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 und Anlage 4a zur Beschlussvorlage 2019/0589-1 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 4a werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 sowie Anlage 4a zur Beschlussvorlage 2019/0589-1 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten“ mit geänderten Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird zugestimmt. Die Begründung ist entsprechend zu ändern und zu ergänzen. Die öffentliche Auslegung gem.             § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen (§ 4a (3) Satz 1 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

 

 


Sachverhalt:

Der Ortsrat Rethmar hat sich in seiner Sitzung am 28.10.2019 mit der Beschlussvorlage 2019/0589 befasst. Der Ortsrat Rethmar hat in der Sitzung Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften empfohlen.

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt hat sich in seiner Sitzung am 29.10.2019 diesen Empfehlungen angeschlossen.

Die Änderungen der Festsetzungen und der Örtlichen Bauvorchriften machen eine erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und eine erneute Beteiligung nach § 4 (2) BauGB erforderlich.

 

Begründung:

In der Sitzung des Ortsrates Rethmar wurde die Stellungnahme zum Brandschutz der Region Hannover hinsichtlich der Löschwasserleitung vom Mittellandkanal zum Baugebiet Rethmar West neu formuliert. Die neu formulierte Stellungnahme ist als Anlage 4a dem Nachtrag beigefügt.

 

Der Ortsrat Rethmar hat sich für folgende Änderungen bei den Festsetzungen und den Örtlichen Bauvorschriften ausgesprochen:

1. Bei der textlichen Festsetzung Nr. 2 Höhe baulicher Anlagen ist unter Nr. 2.1 Firsthöhe bei max. ein Vollgeschoss die Firsthöhe von 10,5 m (WA 3.1, WA 3.2 und WA 4) aufzunehmen.

2. In der Planzeichnung ist die Firsthöhe für das WA 5.1 auf 9,5 m zu reduzieren.

3. Bei den Örtlichen Bauvorschriften ist die Mindestdachneigung bei WA 7, WA 8 und WA 9 auf 27° zu senken. Daraus ergeben sich folgende Dachneigungen für die WA-Gebiete:

38° - 48°: WA 1, WA 2, WA 5.1, WA 5.2 und WA 6

38° - 56°: WA 3.1, WA 3.2 und WA 4

27° - 48°: WA 7, WA 8 und WA 9

 

Aufgrund der Änderungen ist eine erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und eine erneute Beteiligung nach § 4 (2) BauGB erforderlich. Die erneute Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB kann in Verbindung mit § 4a (3) BauGB als beschränkte Beteiligung durchgeführt werden. Bei der beschränkten Öffentlichen Auslegung und Beteiligung kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann gemäß § 4a (3) BauGB angemessen verkürzt werden.

 

Gegenstand des erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten“ mit geänderten Örtlichen Bauvorschriften. Die Begründung wird entsprechend den Beschlüssen angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

105.000,00 €

40.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

105.000,00 €

40.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

(siehe Beschlussvorlage 2019/0589)

- Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. § 3 (1) und

§ 4 (1) BauGB (siehe Beschlussvorlage 2019/0589)

- Anlage 3: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

(siehe Beschlussvorlage 2019/0589)

- Anlage 4: Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. § 3 (2) und

§ 4 (2) BauGB (siehe Beschlussvorlage 2019/0589)

- Anlage 4a: überarbeitete Stellungnahme zum Brandschutz

- Anlage 5: überarbeiteter Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 214_Anlage 4a_Abwägung 4-2_Änderung Brandschutz (107 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 214_Anlage 5_Plan-Einzelteile_erneuter Entwurfsbeschluss (3220 KB)    
Stammbaum:
2019/0589   Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
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