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Vorlage - 2019/0602  

 
 
Betreff: Flurbereinigungsverfahren Sehnde Nord
Hier: Widerspruch der Stadt Sehnde vom 19.05.2017 gegen den
Flurbereinigungsplan
Fortführung / Einstellung des Widerspruchsverfahrens

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
17.09.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt zurückgezogen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Vorberatung
26.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
WiderspruchBV Anlagen

Beschlussvorschlag:

                                       Zur Beratung

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen des im Jahre 2003 begonnen Flurbereinigungsverfahrens „Sehnde Nord“ wurde seitens der Stadt Sehnde zur 1. Änderung des Wege-und Gewässerplanes Stellung genommen. Wie in der BV 0710/2011/08 beschrieben, war auch hinsichtlich der Freizeitverkehre die Forderung formuliert worden, entsprechend des dortigen Buchstaben a) einen 3 Meter breiten Grünstreifen zu Gunsten der Stadt Sehnde auszuweisen, der ggf. im Verlauf der HD-Erdgasleitung Kohlhorn-Egenstedt, vom Schotterweg am EBV Windpark Lehrte-Sehnde zum Schotterweg vom Vorwerk Neuloh nach Lehrte anzulegen wäre. (siehe Stellungnahme v. 22.05.2008)

Auf diesem „Grasweg“ können Freizeitverkehre durch Fußgänger und Radfahrer erfolgen.

 

Die Anlage dieses Weges wurde im Flurbereinigungsplan nicht berücksichtigt.

Hiergegen wurde unter dem 19.05.2017 seitens der Verwaltung Widerspruch eingelegt.

Im Schriftsatz des Amtes für regionale Landentwicklung (Arl) vom 12.07.2018 zum o.g. Widerspruch wurde zur Begründung der fehlenden Aufnahme dieser Wegeplanung im Wesentlichen die fehlende einvernehmliche Regelung mit den dort liegenden Grundstückseigentümern angeführt. Darüber hinaus stünden auch andere Verbände dieser Wegeplanung ablehnend gegenüber.

Schließlich sei für die Umsetzung dieser Fuß-und Radwegeverbindung keine Verpflichtung aus den Zielsetzungen des Flurbereinigungsverfahrens erkennbar.

 

Das Arl wurde gleichwohl gebeten, eine Lösung im Sinne der Stadt Sehnde zu suchen.

Hierzu wird vom Arl mit Schreiben vom 11.07.2019 ein Alternativvorschlag unter Beteiligung eines Grundstückseigentümers unterbreitet, wonach am westlichen Rand seines Grundstückes anstelle einer neuen Fuß-Radwegeverbindung eine ökologische Ausgleichsmaßnahme mit einer Breite von 3 – 5 m als Feldhecke, bzw. Saumstreifen ausgeführt werden könne. (siehe Anlage 2 zum Schreiben vom 11.07.19)

 

Zur Klärung des weiteren Vorgehens, legt die Verwaltung den Vorgang zur Beratung über die Aufrechterhaltung des Widerspruchs vom 19.05.2017 vor.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

-          Stellungnahme vom 22.05.2008

- BV Nr. 0707/2011/08 (Auszug)

- Widerspruch vom 19.05.2017

- Auszug aus dem Verkehrsentwicklungsplan

- Schreiben Arl vom 12.07.2019

- Schreiben Arl vom 11.07.2019 einschl. Übersichtsplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich WiderspruchBV Anlagen (9441 KB)    
Stammbaum:
2019/0602   Flurbereinigungsverfahren Sehnde Nord Hier: Widerspruch der Stadt Sehnde vom 19.05.2017 gegen den Flurbereinigungsplan Fortführung / Einstellung des Widerspruchsverfahrens   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2019/0602-1   Flurbereinigungsverfahren Sehnde Nord Hier: Widerspruch der Stadt Sehnde vom 19.05.2017 gegen den Flurbereinigungsplan Fortführung / Einstellung des Widerspruchsverfahrens Rücknahme des Widerspruchs   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage