Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2019/0618  

 
 
Betreff: Neuwahl des Seniorenbeirats
hier: Festsetzung des Wahltermins und Änderung der Satzung über die Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gleichstellungsbeauftragte   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
14.11.2019 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirats der Stadt Sehnde

Beschlussvorschlag:

a)   1. Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt den Beschluss zu

       b) zu fassen.

       2. Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt den Beschluss zu

       c) zu fassen.

b)   1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

       2. Der Verwaltungsausschuss legt den Wahltermin auf den 06.07.2020 fest.

c)    Der Rat beschließt die Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirats

       der Stadt Sehnde gemäß der Anlage 1.

 


Sachverhalt:

Im Jahr 2010 ist erstmalig ein Seniorenbeirat gewählt worden. Laut der mit der Beschlussvorlage 2015/0123 vom Rat beschlossenen Wahlordnung, wird der Seniorenbeirat für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt. Nach der Wahl 2015 erfolgt im Jahr 2020 die Neuwahl.

 

Die Wahlordnung sieht unter § 1 (2) vor, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde den Wahltermin spätestens fünf Monate vorher festsetzt und die Wahl innerhalb der letzten zwei Monate der laufenden Wahlperiode stattfindet. Der Wahltermin wird auf den 06.07.2020 festgelegt. Daraus ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf:

  • Ab April 2020: Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die Kandidatur zum Seniorenbeirat
  • Bis 17.05.2020: Frist zur Einreichung der Kandidatur (50 Tage vor Wahltag)
  • Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge und Erstellung der Wahlunterlagen
  • Bis 15.06.2020: Versenden der Wahlunterlagen (21 Tage vor Wahltag)
  • Ende Juni: Veranstaltung zur Vorstellung der Kandidat*innen
  • 16.06. bis 29.06.2020: Auslage des Wählerverzeichnisses (20. Bis 7. Tag vor der Wahl gemäß § 3 der Wahlordnung)
  • 06.07.2020 Wahltermin, Abgabe der Stimmen gemäß § 7 der Wahlordnung, Stimmabgabe vom 15.06. bis 06.07.2020 möglich
  • 07.07.2020: Auszählung der Wahl
  • 09. bis 16.07.2020: Frist zur Annahme der Wahl
  • 01.09.2020: Offizieller Beginn der neuen Wahlperiode
  • 15.09.2020: Konstituierende Sitzung

Durch die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sehnde zum 01.01.2018 ist eine Aktualisierung der in § 11 der Wahlordnung enthaltenen Veröffentlichungsform vorzunehmen.

 

Nunmehr wird das Wahlergebnis auf der Internetseite www.sehnde.de, im Marktspiegel, bei www.sehnde-news.de und durch Aushang an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln im Sehnder Rathaus veröffentlicht.

 

Weiterhin ist durch Änderung der CD-Richtlinien der Stadt Sehnde sowie der Richtlinie zur geschlechtergerechten Sprache eine Anpassung der Satzung erforderlich.

 

Schlussendlich muss aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen die Präambel verändert werden und lautet nun: Auf Grund der §§ 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetztes vom 11. September 2019 (Nds. GVBl. S. 258) beschließt der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 12.12.2019 folgende Satzung.

 

Die Änderungen sind in der beigefügten Anlage grau hinterlegt.

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirats der Stadt Sehnde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirats der Stadt Sehnde (76 KB)