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Vorlage - 2019/0639  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
14.11.2019 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Aufwandsentschädigung Feuerwehr

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und die Mehraufwendungen in Höhe von 12.625,00 € sind in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 zu berücksichtigen.

 


Sachverhalt:

Im Bereich der Stadt Sehnde werden zahlreiche Aufgaben durch ehrenamtlich tätige Personen wahrgenommen.

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Sehnde zählt über 550 Mitglieder. Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr haben durch die Satzung der Stadt Sehnde über deren Entschädigung einen Anspruch auf u. a. Verdienstausfall oder Reisekostenvergütung. Weitere 56 Personen erhalten als besondere Funktionsträger*innen eine gesonderte Aufwandsentschädigung als beispielsweise Stadtbrandmeister*in oder Jugendfeuerwehrwart*in.

Die Beträge der Entschädigungen wurden seit Inkrafttreten der Satzung nicht mehr angepasst. Da die Stadt Sehnde nach dem Nds. Brandschutzgesetz für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet zuständig ist, hat sie den örtlichen Verhältnissen entsprechend eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Durch zahlreiche Werbemaßnahmen kann die Feuerwehr Sehnde derzeit einen Zuwachs verzeichnen. Die damit steigende Arbeit der Ehrenamtlichen sollte auch durch höhere Entschädigungen honoriert werden.

Weiterhin umfasst diese Zuständigkeit, Sorge dafür zu tragen, dass die notwendigen Fahrerlaubnisse in der Feuerwehr in ausreichender Zahl vorhanden sind und damit erforderlichenfalls auch die Fahrschulkosten zu übernehmen.

Von der Stadtverwaltung wird bereits auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt, bislang ist dieser Anspruch jedoch nicht rechtssicher in einer Satzung verankert. Das soll mit der vorliegenden Neufassung erfolgen.

 

Die Verwaltung der Stadt Sehnde hat zudem zur Orientierung für neue Aufwandsentschädigungspauschalen einen Vergleich mit 14 umliegenden Kommunen angestellt.

Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Aufwandsentschädigungen der Stadt Sehnde im Vergleich mit ähnlich aufgestellten Feuerwehren im Schnitt um 1/3 geringer ausfällt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Satzung über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde laut Anlage anzupassen.

 

Die jährlichen Mehraufwendungen von 12.625,00 € sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 und die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 zu berücksichtigen

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

12.625,00 €

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

12.625,00 €

 

 

 


Anlage/n:

Satzung Aufwandsentschädigung Feuerwehr

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung Aufwandsentschädigung Feuerwehr (132 KB)