Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ beschlossen. Der räumliche Geltungs-bereich der 4. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 715 besteht aus drei Teilbereichen. Der Geltungsbereich der 4. Änderung bezieht sich auf Teil 1 (Nord) der Planzeichnung mit den Teilbereichen GI-1 und GI-2. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die „Glück auf Straße“ und im Osten durch die Industriebahn begrenzt. Westlich schließt sich ein Gewerbegebiet an, südlich liegt die Kalihalde Hugo. Beabsichtigt ist, im Rahmen einer textlichen Änderung des Bebauungsplanes die zulässigen Nutzungen im GI-2 zugunsten dem Kalibergbau dienenden notwendigen Anlagen anzupassen, da die dort zulässige Abfallsortierung und –rückgewinnung nicht zum Tragen kommt und daher entbehrlich ist.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ werden die zulässigen Nutzungen in diesem Bereich des Industriegebietes bedarfsorientiert neu geordnet. Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Kartenauszug mit Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ - Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ mit Geltungsbereich der 4. Änderung
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