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Vorlage - 2019/0622-1  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Bündnis90/Die Grünen Gruppe vom 19.09.2019
hier: Umgang mit den sogenannten "Flexi-Kindern" und deren Erziehungsberechtigten in der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2019/0622
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Anhörung
04.12.2019 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, dass _______________________________________.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.09.2019 hat die SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe im Rat der Stadt Sehnde einen Antrag zum Umgang mit den sogenannten „Flexi-Kindern“ und deren Erziehungsberechtigten in der Stadt Sehnde gestellt. Hier wird beantragt, dass der Rat der Stadt Sehnde beschließen möge, dass die Stadt Sehnde alle sogenannten „Flexi-Kinder“, deren Erziehungsberechtigte von der Flexibilisierung des Einschulungstermins Gebrauch machen, in der bisherigen Einrichtung, möglichst in der bisherigen Kita-Gruppe und mit den bestehenden Betreuungszeiten belassen werden.

 

Der Niedersächsische Landtag hat im Februar 2018 beschlossen, dass die Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden auf Entscheidung der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr zurückgestellt werden können.

Hierfür reicht es aus, gegenüber der aufnehmenden Schule eine formlose Erklärung vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Eine Information an die Kita bzw. den Träger ist nicht vorgeschrieben.

Diese Regelung kann erhebliche Auswirkungen auf die Vergabe der Kitaplätze haben, da nicht absehbar ist, wie viele Familien diese Option nutzen und wie viele zusätzliche Kitaplätze daher zum jeweils kommenden Kitajahr benötigt werden.

 

Kinder, deren Erziehungsberechtigte von der flexiblen Neuregelung Gebrauch machen und für die der Schulbesuch um ein Jahr hinausgeschoben wird, haben bis zu ihrem Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Umfang von vier Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche.

Ob ein Kind, dessen Erziehungsberechtigten von der Flexibilisierung des Einschulungstermins Gebrauch machen, in seiner bisherigen Einrichtung weiter betreut werden kann, obliegt den Entscheidungen des Trägers der Kindertageseinrichtung.

 

Jährlich sind in der Stadt Sehnde ca. 60 bis 70 Kinder von dieser Regelung betroffen. Verbleiben alle diese Kinder ein weiteres Jahr in den Kindertagesstätten, wirkt sich dies derart auf die Versorgungssituation aus, dass nicht alle dreijährigen Kinder in der Stadt Sehnde mit einem Kitaplatz versorgt werden können, obwohl ein Rechtsanspruch auf diesen besteht.

 

Grundsätzlich ist es das Ziel der Stadtverwaltung, dass alle Flexi-Kinder dort verbleiben können, wo sie sich befinden. Da jedoch insbesondere aufgrund der späten Mitteilungsfrist 1.5. an die Schulen nicht rechtzeitig absehbar ist, ob dieser Zielsetzung auch tatsächlich umgesetzt werden kann, ohne dass diese zu Lasten der Kitaplatzversorgung und damit des Rechtsanspruches geht, behält sich die Verwaltung derzeit vor, erst kurzfristig zu entscheiden, ob die Flexi-Kinder in ihrer bisherigen Kita und Gruppe verbleiben können. In 2018 und 2019 war dies möglich gewesen.

 

Um möglichst frühzeitig den Eltern verlässlich mitteilen zu können, ob Sie in der Kita verbleiben können bzw. ob und wenn ja wo und mit welchen Betreuungszeiten ihr Kind in die Kita aufgenommen werden kann, erhalten alle von der Flexi-Regelung betroffenen Familien zum Jahresbeginn ein Schreiben mit detaillierten Informationen zur Regelung und der Bitte, die Stadtverwaltung zu unterstützen und mit Hilfe des beigefügten Rückmeldebogens, die Kitaverwaltung zu informieren, sobald sie entschieden haben, ob das Kind eingeschult wird oder nicht. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht und einige Eltern nutzen bewusst die gesetzlich gegebene Frist bis zum 1. Mai.

Sobald für die Verwaltung absehbar ist, wie viele Kinder ein weiteres Jahr in der Kita verbleiben, werden die Betroffenen über das weitere Vorgehen informiert bzw. würden gegebenenfalls entsprechende Schritte zur Einrichtung eine Vorschulkindergruppe eingeleitet.

Ist es aus Kapazitätsgründen nicht möglich, dass alle Flexi-Kinder in ihrer Kita und Gruppe verbleiben, würde die Stadtverwaltung eine zentrale Gruppe, wenn möglich im Kontext Grundschule, für diese Kinder einrichten.

Dies hat den Vorteil, dass dann alle von den Eltern zurückgestellten Kinder explizit ihrem Alter entsprechend gefördert werden könnten und eine intensive Schulvorbereitung stattfinden kann. In einer Gruppe mit Kindern ausschließlich einer Altersstufe (dann sechs Jahre) kann wesentlich differenzierter und spezifischer gearbeitet werden, als in einer Gruppe mit Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren.

Zudem würden die Kinder ein zweites Mal das Vorschulprogramm der jeweiligen Kita durchlaufen, wenn Sie in der bisherigen Gruppe und Kita verbleiben. Dies könnte in manchen Fällen eine Unterforderung dieser Kinder zur Folge haben, was sicher wiederrum negativ auf die gesamte Gruppe auswirken kann. Auch ist es für viele Kinder in der Entwicklung förderlich, wenn sie sich an gleichaltrigen und älteren Kindern orientieren können.

Ebenso ist es von Vorteil, dass diese Gruppe bei fehlenden Bedarf jederzeit bzw. jährlich wieder aufgelöst werden könnte, sollte die Zahl der Flexi-Kinder in einem Jahr insgesamt geringer ausfallen oder nur wenige Kinder von der Regelung Gebrauch machen.

 

Andersherum dagegen würde es sich schwierig darstellen, wenn die Kinder, die neu aufgenommen werden, zunächst an einem Ort zentral zusammengefasst werden würden, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Dies hätte zur Folge, dass es sich ausschließlich um eine Gruppe mit sehr kleinen Kindern, in der Regel Dreijährige handelt, von denen ein großer Teil noch gewickelt werden muss und somit eine besondere Belastung für das Fachpersonal herbeigeführt werden würde.

Auch macht es aus pädagogischer Sicht keinen Sinn, diese Kinder nach einem Jahr wieder auf die regulären Kitas aufzuteilen, denn umso jünger die Kinder sind, umso stärker werden sie durch einen Bindungswechsel zu Bezugspersonen und Wechsel von Räumlichkeiten belastet.

 

Das derzeitige Vorgehen bedeutet aber auch, dass die Flexi-Kinder, die gegebenfalls in eine zentrale Gruppe wechseln müssten, sich an ein neues Umfeld, neue Freunde*innen und pädagogische Fachkräfte gewöhnen müssten und dies mit dem Wechsel in die Schule im Folgejahr dann zwei Jahre hintereinander.

Zudem hätten die Eltern bei einer Grundsatzentscheidung zum Verbleib der Flexi-Kinder in den ursprünglichen Kitas und Gruppen von vorn herein Klarheit, was die Entscheidung für das Kind und sie bedeutet und damit die Sicherheit, dass es keine Veränderungen in den Örtlichkeiten der Betreuung, den Betreuungskräften etc. gibt und könnte eine Entscheidung unbeeinflusst von diesen Faktoren treffen.

 

Hieran wird deutlich, dass die Thematik sehr unterschiedlich zu bewerten ist und die Entscheidung für den grundsätzlichen Verbleib der Flexi-Kinder in ihren Kitas und Gruppen aber auch die Entscheidung dagegen differenziert und mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen bzw. Auswirkungen zu betrachten ist, so dass an dieser Stelle die Verwaltung keinen Beschlussvorschlag empfiehlt.  

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
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