Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) 1. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der nachfolgend aufgeführten Spenden:
- 500,00 € Geldspende von der Sparkasse Hannover für das 17. Unternehmer*innenfrühstück der Stadt Sehnde am 18.03.2020. - 500,00 € Geldspende von der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) für das 17. Unternehmer*innenfrühstück der Stadt Sehnde am 18.03.2020.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt die Annahme einer Sachspende der Waldbadfreunde Sehnde e.V. im Form von zwei Spielgeräten für das Waldbad Sehnde in einem Wert von 3.000,00 €.
Sachverhalt:Gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 26 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,00 € bis zu 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.
Der Stadt Sehnde werden in 2020 folgende Spenden angeboten:
- 500,00 € Geldspende von der Sparkasse Hannover für das 17. Unternehmer*innenfrühstück der Stadt Sehnde am 18.03.2020. - 500,00 € Geldspende von der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) für das 17. Unternehmer*innenfrühstück der Stadt Sehnde am 18.03.2020
Die Annahme dieser Spenden ist auf Grund der Höhe vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.
Darüber wird folgende weitere Spende angeboten, die auf Grund der Höhe vom Rat zu beschließen ist:
- 3.000,00 € Sachspende von den Waldbandfreunde Sehnde e.V. in Form von 2 Spielgeräten für das Waldbad Sehnde.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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