Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2018 in der mit der Beschlussvorlage 2020/0675 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt die Zwischenkalkulation 2019 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020. Der bisher gültige Gebührensatz wird beibehalten.
Sachverhalt:Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Mit dem anliegenden Betriebsabrechnungsbogen der Straßenreinigung des Jahres 2018 wird das betriebswirtschaftliche Ergebnis vorgelegt. Das Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 59.117,01 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von rund 86 % entspricht. Im Hinblick auf die bisher erwirtschafteten Überschüsse wurde die Straßenreinigungsgebühr ab dem Jahr 2017 um 25 Cent auf 1,20 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge verringert. Unter Einbeziehung des Fehlbetrages nach der Betriebsabrechnung des Jahres 2018 verringern sich zum Ende des Jahres 2018 die Überschüsse in der Straßenreinigung auf 103.139,58 € (s. Anlage 2).
Die Zwischenkalkulation des Jahres 2019 beruht auf dem voraussichtlichen Jahresabschluss. Danach wird nach heutigem Stand ein Fehlbetrag von 52.300 € entstehen. Ursprünglich kalkuliert wurde ein Fehlbetrag von 95.300 €. Hier macht sich der milde Winter Anfang sowie Ende des Jahres 2019 bemerkbar.
Die Gebührenkalkulation 2020 basiert darauf, dass sich Art und Umfang der Straßenreinigung nicht ändern. Die Kooperation mit der Abfallwirtschaft Region Hannover wird wie bisher fortgesetzt. Aufgrund gestiegener Personalkosten erhöhte sich die Kostenerstattung ab 2019 von 0,10 € pro Reinigungsmeter auf 0,1039 € pro Reinigungsmeter. Weiterhin wird mit insgesamt gleichbleibenden Kosten gerechnet. Die Kosten für den Winterdienst sind auf der Grundlage eines „normalen“ Winters kalkuliert.
Zum 1.1.2019 ist die Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung in Kraft getreten. Die Neufassung der Satzung war durch verschiedene Rechtsprechungen sowie Gesetzesänderungen erforderlich. Unter anderem hat der niedersächsische Gesetzgeber den Anteil des allgemeinen Interesses auf 25% der abrechnungsfähigen Kosten im Niedersächsischen Straßengesetz gesetzlich festgelegt. Bisher musste dieser Anteil auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ermittelt werden. Dieser betrug bei der Stadt 27 %. Weiterhin wurde der Frontmetermaßstab so angepasst, dass die Eigentümer aller Grundstücke von denen die Straßenreinigung tatsächlich in Anspruch genommen wird, entsprechend dem Umfang der Inanspruchnahme und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetztes veranlagt werden. Durch diese Anpassung wurden mehr Frontmeter veranlagt, was zu einem Mehrertrag bei den Gebühren von voraussichtlich 7.600 € geführt hat.
Nach der in Anlage 2 beigefügten Übersicht ergibt sich nach der Zwischenkalkulation 2019 ein kumulierter Überschuss von 50.839,58 €. Da Überschüsse und Fehlbeträge nach den Vorgaben des NKAG kurzfristig auszugleichen sind, wird empfohlen, den bisher gültigen Gebührensatz für 2020 beizubehalten. Nach der derzeitigen Kalkulation wir der ausgewiesen Überschuss unter Beibehaltung des Gebührensatzes von 1,20 € bis Ende 2020 abgebaut sein. Es wird voraussichtlich ein Fehlbetrag von rund 36.560 € entstehen. Ab dem Jahr 2021 ist allerdings mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung Anlage 2 – Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung Anlage 3 – Betriebsabrechnungsbogen 2018
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