Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:
a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe-und Industriegebiet Schnedebruch“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2020/0735 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2020/0735 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe-und Industriegebiet Schnedebruch“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe-und Industriegebiet Schnedebruch“, 4. Änderung, ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 715 „Gewerbe-und Industriegebiet Schnedebruch“, 4. Änderung hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 12.12.2019 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 27.04.2020 bis einschließlich 25.05.2020.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 21.04.2020 mit der Frist bis einschließlich 25.05.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme. Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 2 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für die 4. Änderung des Bebauungsplans die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 3 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe-und Industriegebiet Schnedebruch“ und die als Anlage 4 beigefügte Begründung dazu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 3: Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 4: Verkehrsuntersuchung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715
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