Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, der in § 3 Abs. 1 SGB VIII verankerten Trägervielfalt im Bereich der Jugendhilfe und damit der Kindertagesbetreuung zukünftig Rechnung zu tragen, indem die Trägerschaft neuer Kindertagesstätten, die nicht überwiegend die Substitution vorhandener Betreuungsplätze in städtischer Trägerschaft zum Zwecke haben, möglichst an freie Träger zu vergeben.
Sachverhalt:In der Stadt Sehnde gibt es insgesamt 20 Kindertagesstätten. Hier sind 14 in kommunaler Trägerschaft der Stadt Sehnde und sechs Einrichtungen in freier Trägerschaft. Diese setzen sich wie folgt zusammen: - Drei Kitas sind in Trägerschaft des Ev.-luth. Kirchenkreises Burgdorfer Land
- Drei Kitas werden als Elterninitiative (Verein) geführt
Weitere freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder private Träger von Kindertagesstätten sind bisher in Sehnde mit keinem Angebot in der Kindertagesbetreuung vertreten. Um hier den Sehnder Familien zukünftig ein differenziertes Kinderbetreuungsangebot zu ermöglichen und dem gesetzlichen Auftrag nach Trägervielfalt gemäß des SGB VII nachzukommen, wird die Vergabe von Trägerschaften für Kindertagesstätten bei zukünftigen neuen Kindertagestätten in der Stadt Sehnde empfohlen. Hiervon ausgenommen sind Neubauten von Kitas, die in der überwiegenden Betreuungsplatzanzahl die Substitution bereits vorhandener Betreuungsplätze in städtischer Trägerschaft zum Ziel haben (Beispiel: Neubau Kita Ladeholz). Die Kosten für Ausschreibungsverfahren sind hierbei in den jeweiligen Haushalten entsprechend zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
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