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Vorlage - 2020/0709-1  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 27.02.2020

hier: Umsetzung der Trägervielfalt bei der Kindertagesbetreuung in der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2020/0709
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
04.06.2020 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD-Bündnis 90 Gruppe vom 27.02.2020 Kindertagesbetreuung

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, der in § 3 Abs. 1 SGB VIII verankerten Trägervielfalt im Bereich der Jugendhilfe und damit der Kindertagesbetreuung zukünftig Rechnung zu tragen, indem die Trägerschaft neuer Kindertagesstätten, die nicht überwiegend die Substitution vorhandener Betreuungsplätze in städtischer Trägerschaft zum Zwecke haben, möglichst an freie Träger zu vergeben.

 

 

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Sachverhalt:

In der Stadt Sehnde gibt es insgesamt 20 Kindertagesstätten. Hier sind 14 in kommunaler Trägerschaft der Stadt Sehnde und sechs Einrichtungen in freier Trägerschaft. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

-          Drei Kitas sind in Trägerschaft des Ev.-luth. Kirchenkreises Burgdorfer Land

  • Krippe Pfarrgarten in Ilten
  • Krippe Bonhoeffer Arche in Sehnde
  • Kindertagesstätte Huckmuck in Rethmar

-          Drei Kitas werden als Elterninitiative (Verein) geführt

  • Krippe Spatzennest in Sehnde
  • Waldkindergarten in Sehnde
  • Dorfkindergarten Dolgen

 

Weitere freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder private Träger von Kindertagesstätten sind bisher in Sehnde mit keinem Angebot in der Kindertagesbetreuung vertreten. Um hier den Sehnder Familien zukünftig ein differenziertes Kinderbetreuungsangebot zu ermöglichen und dem gesetzlichen Auftrag nach Trägervielfalt gemäß des SGB VII nachzukommen, wird die Vergabe von Trägerschaften für Kindertagesstätten bei zukünftigen neuen Kindertagestätten in der Stadt Sehnde empfohlen. Hiervon ausgenommen sind Neubauten von Kitas, die in der überwiegenden Betreuungsplatzanzahl die Substitution bereits vorhandener Betreuungsplätze in städtischer Trägerschaft zum Ziel haben (Beispiel: Neubau Kita Ladeholz). Die Kosten für Ausschreibungsverfahren sind hierbei in den jeweiligen Haushalten entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage: Antrag SPD-Bündnis 90 Gruppe vom 27.02.2020 Kindertagesbetreuung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag SPD-Bündnis 90 Gruppe vom 27.02.2020 Kindertagesbetreuung (558 KB)    
Stammbaum:
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