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Vorlage - 2020/0770  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
25.06.2020 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
07.07.2020 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.07.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage BV 2020-0770 GB+AK5_2000
Anlage BV 2020-0770 GB+DOP_2000

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimer empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden
    Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 "Eichenkamp" im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.

 

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Sachverhalt:

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 "Eichenkamp" im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Im Flächennutzungsplan ist die Rethmarsche Straße (B65) als Überörtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Alle weiteren Flächen im Geltungsbereich sind als Gemischte Baufläche dargestellt.

 

Begründung:

Der wichtigste Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Eichenkamp" besteht in dem städtebaulichen und gesellschaftlichen Veränderungsdruck, dem neben vielen anderen Ortsteilen der Stadt Sehnde auch der Ortskern Evern ausgesetzt ist.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der noch immer gut erkennbare Charakter des Dorfes Evern erhalten werden. Der zu beplanende Bereich bildet mit dem auf der Nordseite der Rethmarschen Straße gelegenen Dorfplatz im Zusammenspiel mit der denkmalgeschützten St. Georgs Kapelle und dem Schützenhaus den Ortskern von Evern.

Im Quartier zwischen Eichenkamp, Kapellenweg und Rethmarscher Straße ist ortsbildprägende alte Bausubstanz erhalten. Das Wohnhaus der Hofstelle Eichenkamp 1A ist als Einzeldenkmal gem. § 3 Abs. 2 NDSchG ausgewiesen. Die Hofanlage Rethmarsche Straße 12 war in der Vergangenheit als Gruppe baulicher Anlagen ausgewiesen, diese Eigenschaft ist zwischenzeitlich gelöscht worden.

 

Der Planungsbereich ist von großvolumigen Gebäuden alter Hofstellen geprägt. Mit der Aufgabe der Landwirtschaft werden einige der alten Gebäude nicht mehr genutzt. Ohne Nutzung sind die Gebäude dem Verfall preisgegeben bzw. werden abgerissen. Die frei gewordenen Flächen werden aufgrund der anhaltenden Nachfrage hauptsächlich einer neuen Bebauung mit Einfamilienhäusern zugeführt. Damit geht die ortsbildprägende großvolumige historische Bausubstanz dem Ort Evern unwiderruflich verloren. Wünschenswert wäre, die erhaltenswerte alte Bausubstanz einer Nachnutzung zuzuführen. Im Fall der Neubebauung sollten sich die Baukörper hinsichtlich Größe und Gestaltung an der alten Bausubstanz orientieren.

 

Um die künftige städtebauliche Entwicklung gemäß der beschriebenen Zielsetzung steuern und ordnen zu können, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 114 „Eichenkamp“ erforderlich.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

77.634,33 €

ca. 41.000 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

77.634,33 €

ca. 41.000 €

 

 

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Anlage/n:

Anlagen:

- AK5 sowie DOP2019 mit Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage BV 2020-0770 GB+AK5_2000 (210 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage BV 2020-0770 GB+DOP_2000 (1561 KB)    
Stammbaum:
2020/0770   Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2020/0770-1   Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage