Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0793  

 
 
Betreff: Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Burgdorfer Aue, der Neuen Aue, der Alten Aue, der Thöse, des Hechtgrabens, der Seebeeke, des Lehrter Bachs, des Immensen-Arpker Grabens und des Billerbachs

Anhörungsverfahren gemäß § 115 Abs. 3NWG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
11.08.2020 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.08.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
_VO_Burgdorfer_Aue_Uebersichtskarte_27052020
2019-09-22 Verordnung Burgdorfer Aue und Nebengewässer
VO_Burgdorfer_Aue_Blatt_14_Dolgen_Nord_27052020
VO_Burgdorfer_Aue_Blatt_15_Haimar_Nord_27052020
VO_Burgdorfer_Aue_Blatt_17_Ilten_27052020
VO_Burgdorfer_Aue_Blatt_19_Sehnde_27052020

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden

    Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c)  zu fassen:

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Der Stellungnahme der Stadt

    Sehnde wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt:

Stellungnahme der Stadt Sehnde

 

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN hat den Bereich der Region Hannover, der von einem hundertjährigen Hochwasser der Burgdorfer Aue, der Neuen Aue, der Alten Aue, der Thöse, des Hechtgrabens, der Seebeeke,  des Lehrter Bachs, des Immensen-Arpker Grabens und des Billerbachs überschwemmt wird, ermittelt. Die Stadt Sehnde ist mit der Burgdorfer Aue, dem Billerbach und dem Lehrter Bach betroffen.

Das Überschwemmungsgebiet ist mit Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 31.01.2018 bereits vorläufig gesichert worden. In dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf der Region Hannover sind diese Grenzen auch so übernommen worden. Die Stadt Sehnde hatte damals angeregt, den Bereich der Drösewiese nochmal zu überdenken, da es hier noch zu keinem Überschwemmungsereignis gekommen ist.

An diesem Bereich wurde aber festgehalten.

Weitere Anregung war, die Renaturierungen am Billerbach und am Lehrter Bach zu berücksichtigen.

Dazu ist noch folgendes anzumerken:

 

 

Die Renaturierungsstrecken sind richtig erfasst, doch ist an zwei Stellen noch parallel der alte Bachverlauf eingezeichnet, der so nicht mehr besteht und entfernt werden müsste.

 

Billerbach Stat. 9,1 bis 9,9 am Kaliberg (Blatt 19: Sehnde)

 

Lehrter Bach Stat. 7.0 bis 8,0 im Bereich der JVA (Blatt 17: Ilten)

 

 

Noch ein redaktioneller Hinweis: Kartenblatt Nr. 15: Haimar – Nord (nicht Heimar).

 

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich _VO_Burgdorfer_Aue_Uebersichtskarte_27052020 (5699 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2019-09-22 Verordnung Burgdorfer Aue und Nebengewässer (66 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich VO_Burgdorfer_Aue_Blatt_14_Dolgen_Nord_27052020 (1816 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich VO_Burgdorfer_Aue_Blatt_15_Haimar_Nord_27052020 (2048 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich VO_Burgdorfer_Aue_Blatt_17_Ilten_27052020 (3318 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich VO_Burgdorfer_Aue_Blatt_19_Sehnde_27052020 (3717 KB)